Das Standardwerk für jeden Notar!
Das OLG-Vertretungsänderungsgesetz hat für Notare einige gravierende Rechtsänderungen gebracht. Ein Schwerpunkt der Neuauflage liegt deshalb bei der Beurkundung so genannter Verbraucherverträge. Das Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft wurde ebenso berücksichtigt wie Änderungen im Erbrecht, die Aufhebung des § 31 Beurkundungsgesetz sowie die neu gefasste Dienstordnung für Notare.
Ein MUSS für Notare
Mit Kommentierung zur Beurkundung von Verbraucherverträgen
"Keidel/Winkler"
beantwortet jetzt unter dem Namen des langjährigen alleinigen Verfassers alle Fragen des Beurkundungsrechts in gewohnt hoher Qualität.
Die 15. Auflage berücksichtigt u.a.
das OLG-Vertretungsänderungsgesetz vom 23.7.2002 mit Änderungen/Neufassungen/ Ergänzungen der §§ 17, 22, 23, 24, 33 und 34 sowie der Aufhebung des § 31 BeurkG. Ausführlich dargestellt sind u.a. die neuen Regeln bei der Beurkundung von Verbraucherverträgen sowie bei hör-, sprach- und sehbehinderten Beteiligten
das Lebenspartnerschaftsgesetz vom 16.2.2001 mit den Ergänzungen der §§ 3, 6, 7 und 26 BeurkG
die Neufassung der Dienstordnung für Notare im Jahr 2001
die Erweiterung der notariellen Amtspflichten durch das Geldwäschebekämpfungsgesetz vom 8.8.2002
Im Anhang abgedruckt: die Richtlinienempfehlungen der Bundesnotarkammer vom 29.1.1999 über Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der Notarkammer.
Die wichtige Ergänzung:
Keidel/Kuntze/Winkler
Freiwillige Gerichtsbarkeit
Kommentar zum Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Herausgegeben von Dr. Joachim Kuntze, Vors. Richter am OLG Hamm a.D., und Dr. Karl Winkler, Notar in München, Lehrbeauftragter an der Universität München.
15., neubearbeitete Auflage. 2003
XXXV, 2093 Seiten. In Leinen Euro 128,-
ISBN 3-406-49210-X
'(...) In gewohnt anschaulicher, gleichwohl umfassender Art wird der aktuelle Stand von Rechtsprechung und Literatur zum BeurkG dargestellt. Daher ist auch die Neuauflage des Winkler für die notarielle Praxis unverzichtbar.'
Dr. Adolf Reul, Notar, in: DnotI-Report, Juni/ 2004, zur 15. Auflage
'(...) Für die gesamte Kommentierung von Winkler gilt: Alle einschlägigen Urteile und Aufsätze sind erfasst und sorgfältig eingearbeitet worden.'
Dr. Jürgen Vollhardt, in: MittBayNot, 2/ 2004, zur 15. Auflage
'(...) Auch die 15. Auflage des hier zu besprechenden Werkes ist wohl gelungen und stellt eine geschlossene wissenschaftliche und praktische Leistung dar. Die Kommentierung ist 'aus einem Guss'. Gesetzesänderungen, Rechtsprechung und Literatur wurden umfassend verwertet. Weiterführende Hinweise sind in dem Werk enthalten. Die Zitate beschränken sich auf das Wesentliche. Das Werk ist für Notare und Gerichte unentbehrlich. Es kann uneingeschränkt empfohlen werden.'
Prof. Dr. Wolfgang Reimann, Passau, in: FamRZ Heft 6/ 2004, zur 15. Auflage
"(...) Für die gesamte Kommentierung von Winkler gilt: Alle einschlägigen Urteile und Aufsätze sind erfasst und sorgfältig eingearbeitet worden."
Notar Dr. Jürgen Vollhardt, in: MittBayNot 2/2004, zur 15. Auflage '(...) Das Buch bietet im Übrigen wieder die hervorragende Qualität, die der Nutzer dieses Standardwerks gewohnt ist. Neben der übersichtlichen und praxisgerechten Gestaltung der Kommentierung, die ein rasches Auffinden von Einzelproblemen ermöglicht, zeichnet sich die Neuauflage wiederum durch die umfassende Einarbeitung neuer Rechtsprechung und Literatur aus. Der 'Winkler'ist ein unentbehrliches Arbeitsmittel, das in keinem Notariat fehlen sollte.'
Dr. Henrich Fabis, Wuppertal, in: DnotZ, 2004, zur 15. Auflage
'(...) Fazit: Wer mit Beurkundungsrecht zu schaffen hat, findet derzeit kein Buch, das gleichermaßen aktuell, kompetent und umfassend informiert.'
Dr. Hermann Amann, Berchtesgaden, in: NJW, 46/ 2003, zur 15. Auflage
'(...) Der Kommentar zeichnet sich durch eine fundierte Stellungnahme zu den mit dem Beurkundungsgesetz verbundenen Zweifelsfragen aus. Es handelt sich um das derzeit aktuellste Werk zum Beurkundungsrecht, Rechtsprechung und Literatur sind bis April 2003 verwertet, und kann als für die alltägliche Praxis unentbehrlicher Kommentar nur empfohlen werden.'
In: Notarkammer Stuttgart 4/2003, zur 15. Auflage '(...) Der Kommentar von Winkler zum Beurkundungsgesetz gehört in jedes Notariat.'
RA Christoph Sandkühler, in: KammerReport Hamm 4/2003, zur 15. Auflage '(...) Es ist das große Verdienst des Autors, dass er als erfahrener Notar das Verfahrensrecht (wie errichte ich ein förmlich wirksame Urkunde?) der materiellrechtlichen Vertragsgestaltung (ist das beurkundete Rechtsgeschäft wirksam und für beide Vertragsteile interessengerecht?) richtigerweise unterordnet. Nicht nur der junge, unsichere Notar, der in panischer Angst vor dem Haftpflichtprozess und - oft noch mehr - vor der Notarprüfung (§ 93 BNotO) lebt, findet in Winkler den zuverlässigen Lotsen, der ihm Sicherheit in allen beurkundungsrechtlichen Fragen gibt, um so verstärkt das Augenmerk auf den 'richtigen' Vertrag richten zu können.'
Notar Professor Dr. Günter Brambring, in: FGPrax 5/2003, zur 15. Auflage '(...) Der Kommentar von Winkler zum Beurkundungsgesetz gehört in jedes Notariat.'
Rechtsanwalt Christoph Sandkühler, in: KammerReport Hamm 4/2003, zur 15. Auflage
Das OLG-Vertretungsänderungsgesetz hat für Notare einige gravierende Rechtsänderungen gebracht. Ein Schwerpunkt der Neuauflage liegt deshalb bei der Beurkundung so genannter Verbraucherverträge. Das Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft wurde ebenso berücksichtigt wie Änderungen im Erbrecht, die Aufhebung des § 31 Beurkundungsgesetz sowie die neu gefasste Dienstordnung für Notare.
Ein MUSS für Notare
Mit Kommentierung zur Beurkundung von Verbraucherverträgen
"Keidel/Winkler"
beantwortet jetzt unter dem Namen des langjährigen alleinigen Verfassers alle Fragen des Beurkundungsrechts in gewohnt hoher Qualität.
Die 15. Auflage berücksichtigt u.a.
das OLG-Vertretungsänderungsgesetz vom 23.7.2002 mit Änderungen/Neufassungen/ Ergänzungen der §§ 17, 22, 23, 24, 33 und 34 sowie der Aufhebung des § 31 BeurkG. Ausführlich dargestellt sind u.a. die neuen Regeln bei der Beurkundung von Verbraucherverträgen sowie bei hör-, sprach- und sehbehinderten Beteiligten
das Lebenspartnerschaftsgesetz vom 16.2.2001 mit den Ergänzungen der §§ 3, 6, 7 und 26 BeurkG
die Neufassung der Dienstordnung für Notare im Jahr 2001
die Erweiterung der notariellen Amtspflichten durch das Geldwäschebekämpfungsgesetz vom 8.8.2002
Im Anhang abgedruckt: die Richtlinienempfehlungen der Bundesnotarkammer vom 29.1.1999 über Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der Notarkammer.
Die wichtige Ergänzung:
Keidel/Kuntze/Winkler
Freiwillige Gerichtsbarkeit
Kommentar zum Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Herausgegeben von Dr. Joachim Kuntze, Vors. Richter am OLG Hamm a.D., und Dr. Karl Winkler, Notar in München, Lehrbeauftragter an der Universität München.
15., neubearbeitete Auflage. 2003
XXXV, 2093 Seiten. In Leinen Euro 128,-
ISBN 3-406-49210-X
'(...) In gewohnt anschaulicher, gleichwohl umfassender Art wird der aktuelle Stand von Rechtsprechung und Literatur zum BeurkG dargestellt. Daher ist auch die Neuauflage des Winkler für die notarielle Praxis unverzichtbar.'
Dr. Adolf Reul, Notar, in: DnotI-Report, Juni/ 2004, zur 15. Auflage
'(...) Für die gesamte Kommentierung von Winkler gilt: Alle einschlägigen Urteile und Aufsätze sind erfasst und sorgfältig eingearbeitet worden.'
Dr. Jürgen Vollhardt, in: MittBayNot, 2/ 2004, zur 15. Auflage
'(...) Auch die 15. Auflage des hier zu besprechenden Werkes ist wohl gelungen und stellt eine geschlossene wissenschaftliche und praktische Leistung dar. Die Kommentierung ist 'aus einem Guss'. Gesetzesänderungen, Rechtsprechung und Literatur wurden umfassend verwertet. Weiterführende Hinweise sind in dem Werk enthalten. Die Zitate beschränken sich auf das Wesentliche. Das Werk ist für Notare und Gerichte unentbehrlich. Es kann uneingeschränkt empfohlen werden.'
Prof. Dr. Wolfgang Reimann, Passau, in: FamRZ Heft 6/ 2004, zur 15. Auflage
"(...) Für die gesamte Kommentierung von Winkler gilt: Alle einschlägigen Urteile und Aufsätze sind erfasst und sorgfältig eingearbeitet worden."
Notar Dr. Jürgen Vollhardt, in: MittBayNot 2/2004, zur 15. Auflage '(...) Das Buch bietet im Übrigen wieder die hervorragende Qualität, die der Nutzer dieses Standardwerks gewohnt ist. Neben der übersichtlichen und praxisgerechten Gestaltung der Kommentierung, die ein rasches Auffinden von Einzelproblemen ermöglicht, zeichnet sich die Neuauflage wiederum durch die umfassende Einarbeitung neuer Rechtsprechung und Literatur aus. Der 'Winkler'ist ein unentbehrliches Arbeitsmittel, das in keinem Notariat fehlen sollte.'
Dr. Henrich Fabis, Wuppertal, in: DnotZ, 2004, zur 15. Auflage
'(...) Fazit: Wer mit Beurkundungsrecht zu schaffen hat, findet derzeit kein Buch, das gleichermaßen aktuell, kompetent und umfassend informiert.'
Dr. Hermann Amann, Berchtesgaden, in: NJW, 46/ 2003, zur 15. Auflage
'(...) Der Kommentar zeichnet sich durch eine fundierte Stellungnahme zu den mit dem Beurkundungsgesetz verbundenen Zweifelsfragen aus. Es handelt sich um das derzeit aktuellste Werk zum Beurkundungsrecht, Rechtsprechung und Literatur sind bis April 2003 verwertet, und kann als für die alltägliche Praxis unentbehrlicher Kommentar nur empfohlen werden.'
In: Notarkammer Stuttgart 4/2003, zur 15. Auflage '(...) Der Kommentar von Winkler zum Beurkundungsgesetz gehört in jedes Notariat.'
RA Christoph Sandkühler, in: KammerReport Hamm 4/2003, zur 15. Auflage '(...) Es ist das große Verdienst des Autors, dass er als erfahrener Notar das Verfahrensrecht (wie errichte ich ein förmlich wirksame Urkunde?) der materiellrechtlichen Vertragsgestaltung (ist das beurkundete Rechtsgeschäft wirksam und für beide Vertragsteile interessengerecht?) richtigerweise unterordnet. Nicht nur der junge, unsichere Notar, der in panischer Angst vor dem Haftpflichtprozess und - oft noch mehr - vor der Notarprüfung (§ 93 BNotO) lebt, findet in Winkler den zuverlässigen Lotsen, der ihm Sicherheit in allen beurkundungsrechtlichen Fragen gibt, um so verstärkt das Augenmerk auf den 'richtigen' Vertrag richten zu können.'
Notar Professor Dr. Günter Brambring, in: FGPrax 5/2003, zur 15. Auflage '(...) Der Kommentar von Winkler zum Beurkundungsgesetz gehört in jedes Notariat.'
Rechtsanwalt Christoph Sandkühler, in: KammerReport Hamm 4/2003, zur 15. Auflage