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Der graue Kommentar zum Beurkundungsgesetz, ursprünglich Teil B des von Keidel begründeten und herausgegebenen Werkes zur Freiwilligen Gerichtsbarkeit, ist der führende Handkommentar zum Beurkundungsgesetz und damit ein unverzichtbares Werk für jedes Notariat.
Die 16. Auflage enthält:
- erstmalige Kommentierung von § 20a - Beurkundungsgesetz zu der in der Praxis immer wichtiger werdenden Vorsorgevollmacht, die durch das Änderungsgesetz zur BNotO vom 23.4.2004 eingeführt wurde
- Kommentierung der neuen Vorschriften über die elektronischen Zeugnisse (§ 39a und § 42 Abs. 4), eingeführt
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Produktbeschreibung
Der graue Kommentar zum Beurkundungsgesetz, ursprünglich Teil B des von Keidel begründeten und herausgegebenen Werkes zur Freiwilligen Gerichtsbarkeit, ist der führende Handkommentar zum Beurkundungsgesetz und damit ein unverzichtbares Werk für jedes Notariat.

Die 16. Auflage enthält:
- erstmalige Kommentierung von § 20a - Beurkundungsgesetz zu der in der Praxis immer wichtiger werdenden Vorsorgevollmacht, die durch das Änderungsgesetz zur BNotO vom 23.4.2004 eingeführt wurde
- Kommentierung der neuen Vorschriften über die elektronischen Zeugnisse (§ 39a und § 42 Abs. 4), eingeführt durch das Änderungsgesetz vom 22.3.2005
- Vertiefung der Ausführungen zur Beglaubigungsbefugnis der Betreuungsbehörde, zur elektronischen Übermittlung von Handelsregisteranmeldungen sowie zum europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen.

Rezension:
"(...) In gewohnt anschaulicher, gleichwohl umfassender Art wird der aktuelle Stand von Rechtsprechung und Literatur zum BeurkG dargestellt. Daher ist auch die Neuauflage des Winkler für die notarielle Praxis unverzichtbar."
Dr. Adolf Reul, Notar, in: DnotI-Report, Juni/ 2004, zur 15. Auflage

"(...) Für die gesamte Kommentierung von Winkler gilt: Alle einschlägigen Urteile und Aufsätze sind erfasst und sorgfältig eingearbeitet worden."
Dr. Jürgen Vollhardt, in: MittBayNot, 2/ 2004, zur 15. Auflage

"(...) Auch die 15. Auflage des hier zu besprechenden Werkes ist wohl gelungen und stellt eine geschlossene wissenschaftliche und praktische Leistung dar. Die Kommentierung ist 'aus einem Guss'. Gesetzesänderungen, Rechtsprechung und Literatur wurden umfassend verwertet. Weiterführende Hinweise sind in dem Werk enthalten. Die Zitate beschränken sich auf das Wesentliche. Das Werk ist für Notare und Gerichte unentbehrlich. Es kann uneingeschränkt empfohlen werden."
Prof. Dr. Wolfgang Reimann, Passau, in: FamRZ Heft 6/ 2004, zur 15. Auflage

"(...) Für die gesamte Kommentierung von Winkler gilt: Alle einschlägigen Urteile und Aufsätze sind erfasst und sorgfältig eingearbeitet worden."
Notar Dr. Jürgen Vollhardt, in: MittBayNot 2/2004, zur 15. Auflage "(...)" Das Buch bietet im Übrigen wieder die hervorragende Qualität, die der Nutzer dieses Standardwerks gewohnt ist. Neben der übersichtlichen und praxisgerechten Gestaltung der Kommentierung, die ein rasches Auffinden von Einzelproblemen ermöglicht, zeichnet sich die Neuauflage wiederum durch die umfassende Einarbeitung neuer Rechtsprechung und Literatur aus. Der 'Winkler'ist ein unentbehrliches Arbeitsmittel, das in keinem Notariat fehlen sollte."
Dr. Henrich Fabis, Wuppertal, in: DnotZ, 2004, zur 15. Auflage

"(...)" Fazit: Wer mit Beurkundungsrecht zu schaffen hat, findet derzeit kein Buch, das gleichermaßen aktuell, kompetent und umfassend informiert."
Dr. Hermann Amann, Berchtesgaden, in: NJW, 46/ 2003, zur 15. Auflage

"(...)" Der Kommentar zeichnet sich durch eine fundierte Stellungnahme zu den mit dem Beurkundungsgesetz verbundenen Zweifelsfragen aus. Es handelt sich um das derzeit aktuellste Werk zum Beurkundungsrecht, Rechtsprechung und Literatur sind bis April 2003 verwertet, und kann als für die alltägliche Praxis unentbehrlicher Kommentar nur empfohlen werden."
In: Notarkammer Stuttgart 4/2003, zur 15. Auflage "(...)" Der Kommentar von Winkler zum Beurkundungsgesetz gehört in jedes Notariat."
RA Christoph Sandkühler, in: KammerReport Hamm 4/2003, zur 15. Auflage "(...)" Es ist das große Verdienst des Autors, dass er als erfahrener Notar das Verfahrensrecht (wie errichte ich ein förmlich wirksame Urkunde?) der materiellrechtlichen Vertragsgestaltung (ist das beurkundete Rechtsgeschäft wirksam und für beide Vertragsteile interessengerecht?) richtigerweise unterordnet. Nicht nur der junge, unsichere Notar, der in panischer Angst vor dem Haftpflichtprozess und - oft noch mehr - vor der Notarprüfung (§ 93 BNotO) lebt, findet in Winkler den zuverlässigen Lotsen, der ihm Sicherheit in allen beurkundungsrechtlichen Fragen gibt, um so verstärkt das Augenmerk auf den 'richtigen' Vertrag richten zu können."
Notar Professor Dr. Günter Brambring, in: FGPrax 5/2003, zur 15. Auflage "(...)" Der Kommentar von Winkler zum Beurkundungsgesetz gehört in jedes Notariat."
Rechtsanwalt Christoph Sandkühler, in: KammerReport Hamm 4/2003, zur 15. Auflage
Autorenporträt
Dr. Karl Winkler ist seit vielen Jahren Notar in München und durch eine breite Palette überwiegend gesellschaftsrechtlicher und erbrechtlicher Veröffentlichungen bekannt.