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Diplomarbeit aus dem Jahr 1997 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Georg-August-Universität Göttingen (Unbekannt), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung: In dem vergangenen Jahr hat sich der wirtschaftliche Aufschwung nicht in dem erhofften Rahmen entwickelt. Das Wirtschaftswachstum blieb deutlich hinter den Erwartungen zurück und konnte nicht zu einer Entlastung des Arbeitsmarktes beitragen. Die Arbeitslosenzahlen sind daher weiter angestiegen und haben im Februar 1997 mit rd. 4,7Millionen einen neuen Nachkriegsrekord erreicht. Als Grund für…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 1997 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Georg-August-Universität Göttingen (Unbekannt), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
In dem vergangenen Jahr hat sich der wirtschaftliche Aufschwung nicht in dem erhofften Rahmen entwickelt. Das Wirtschaftswachstum blieb deutlich hinter den Erwartungen zurück und konnte nicht zu einer Entlastung des Arbeitsmarktes beitragen. Die Arbeitslosenzahlen sind daher weiter angestiegen und haben im Februar 1997 mit rd. 4,7Millionen einen neuen Nachkriegsrekord erreicht. Als Grund für diese Entwicklung werden von der Regierung die drastischen Veränderungen im internationalen Wettbewerb angeführt. Daher wird seit einiger Zeit nach Lösungen gesucht, die zu einer Verbesserung der Produktions- sowie Investitions- und damit der Beschäftigungsbedingungen am Standort Deutschland führen sollen. Anfang 1996 ergriff die Bundesregierung mit dem "Aktionsprogramm für Investitionen und Arbeitsplätze" und dem ,"Programm für mehr Wachstum und Beschäftigung" zwei Initiativen mit dem Ziel, ein umfassendes wirtschafts-, finanz- und sozialpolitisches Gesamtkonzept zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zu erarbeiten. Im Rahmen dieser Maßnahmen ist auch eine Reform des Steuersystems - insbesondere die Reform der Einkommensbesteuerung - vorgesehen. Entsprechend diesem Auftrag wurde die Steuerreform-Kommission unter dem Vorsitz von Bundesfinanzminister Theo Waigel eingesetzt. Die Kommission hat Vorschläge zur Reduzierung der Steuersätze ausgearbeitet, die durch steuervereinfachende Maßnahmen im Rahmen einer Verbreiterung der Bemessungsgrundlage durch einen Abbau von Steuervergünstigungen und Sonderregelungen gegenfinanziert werden sollen.
Die Forderungen nach einer grundlegenden Einkommensteuerreform sind nicht neu. Politik und Wissenschaft haben Reformen in regelmäßigen Abständen immer wieder angemahnt. So stellte die sog. "Bareis-Kommission" bereits im November 1994dem Bundesfinanzminister im Rahmen ihrer Thesen zur Steuerfreistellung des Existenzminimums ab 1996 auch eine Reform der Einkommensteuer vor. Diese Vorschläge wurden zum damaligen Zeitpunkt im wesentlichen zwar nicht aufgegriffen, jedoch tauchen einige dieser Thesen in der jetzigen Diskussion wieder mit auf. Auf der politischen Ebene war es zuletzt der Finanzexperte der CDU, Gunnar Uldall, der mit seinem Reformkonzept einer vereinfachten Einkommensteuer die Diskussion im Januar 1995 wieder aufflammen ließ. In der Folgezeit wurden von den Parteien, der Wissenschaft und den Interessenverbänden diverse Reformvorschläge erarbeitet, die direkt oder indirekt in die Beratungen der Steuerreform-Kommission mit eingeflossen sind. Sämtliche Modellvorschläge zur Einkommensteuerreform haben jedoch ein gemeinsames Ziel: Niedrigere Steuersätze bei einer verbreiterten Steuerbemessungsgrundlage.
Die "Petersberger Steuervorschläge" vom 22. Januar 1997 sind das abschließende Ergebnis von 15 Sitzungen der Steuerreform-Kommission. Kernstück der Reformbemühungen ist der deutlich herabgesetzte Einkommensteuertarif. Hierbei soll der Eingangssteuersatz von derzeit 25,9 v.H. auf 15,0 v.H. und der Höchststeuersatz von derzeit 53,0 v.H. auf 39,0 v.H. reduziert werden. Bei den gewerblichen Einkünften ist eine Reduzierung von 47,0 v.H. auf 35,0 v.H. vorgesehen. Im einzelnen bedeutet dies für den geplanten "Zukunftstarif '99", folgendes:
- Der Grundfreibetrag ist bis 13.067 DM steuerfrei.
- Die untere Proportionalzone verläuft mit einem gleichbleibenden Eingangssteuersatz von 15,0 v.H. bis 18.035 DM.
- Die Progressionszone beginnt mit einem Sprung des Grenzsteuersatzes auf 22,5 v.H. und steigt anschließend gradlinig bis 39,0 v.H. und 90.017 DM an.
- Die obere Proportionalzone verläuft mit einem gleichbleibenden Höchststeuersatz von 39,0 v.H. ab 90.018 DM, während der Höchststeuersatz für gewerbliche Einkünfte auf 35,0 v....
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