An der Schnittstelle zwischen Natur- und Rechtswissenschaft entstehen vielfältige Fallstrukturen, bei denen sich Behörden und Gerichte gegenüberstehen. Der Rückgriff auf die Rechtsfigur der Beurteilungsspielräume stellt eine naheliegende Möglichkeit im Umgang mit der Problematik der komplexen und dynamischen Naturwissenschaften und der dabei entstehenden Unsicherheiten dar. Der Verwaltung wird ein Letztentscheidungsrecht zugewiesen und die gerichtliche Kontrolle entsprechend reduziert. Dies steht in einem Spannungsverhältnis zum Grundsatz effektiven Rechtsschutzes. Ausgehend von der Auseinandersetzung mit den dogmatischen Grundlagen wird die Rechtsprechung im Naturschutzrecht bezüglich der Annahme von Beurteilungsspielräumen analysiert. Die sehr weitreichende Anerkennung von Beurteilungsspielräumen in der naturschutzrechtlichen Rechtsprechung und die dagegen bestehenden verfassungsrechtlichen Bedenken lassen Entwicklungs- und entsprechende Lösungsmöglichkeiten erkennen.
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