Unter dem Topos des "Beurteilungsspielraumes" hat die deutsche Verwaltungsrechtsdogmatik Fallgruppen gebildet, bei denen die exekutive Normanwendung nur beschränkter richterlicher Überprüfung unterliegen soll. Das deutsche Kartellrecht, obwohl in wesentlichen Teilen materielles Verwaltungsrecht und eine Fundgrube höchst unbestimmter Rechtsbegriffe, hat sich dem Zugriff verwaltungsdogmatischer Ansätze bislang weitgehend entziehen können. Die Arbeit versucht, die aus dem Verwaltungsrecht bekannten Fallgruppen für das Kartellrecht fruchtbar zu machen. Zu diesem Zweck untersucht der Verfasser die Kontrollpraxis des EuGH und deutscher Kartellgerichte. Er stellt dabei Kontrollüberschreitungen im deutschen Kartellrecht und Kontrolldefizite im EG-Kartellrecht fest.