Anläßlich des 50jährigen Bestehens des Grundgesetzes und der Bundesrepublik Deutschland fand unter Federführung des Bundesministeriums des Innern vom 6. bis 8. Mai 1999 im Bonner Wasserwerk ein Verfassungskongreß in Form eines staatsrechtlichen Symposiums statt. Die Schirmherrschaft hatte der Bundespräsident übernommen. Der Schwerpunkt des Kongresses lag in der Konzentration auf verfassungshistorische und verfassungspolitische Fragestellungen: Herkunft, Bewährung und Bewahrung des Grundgesetzes in der Zukunft - Zukunftsfestigkeit und Zukunftsfähigkeit. An dem Kongreß nahmen Verfassungsrechtler, Politologen, Historiker, Ökonomen und Parlamentarier, Bundesratsmitglieder, Landespolitiker sowie zahlreiche Vertreter der Richterschaft teil.
Die Thematik der Veranstaltung wurde in Vorträgen, Referaten, Podiumsbeiträgen und Diskussionen mit dem Fachpublikum intensiv erörtert und fand auch in der Berichterstattung der Medien vielfache Bedeutung.
Die Thematik der Veranstaltung wurde in Vorträgen, Referaten, Podiumsbeiträgen und Diskussionen mit dem Fachpublikum intensiv erörtert und fand auch in der Berichterstattung der Medien vielfache Bedeutung.