Die notarielle Urkunde im digitalen Zeitalter begegnet neuen Chancen, aber auch neuen Herausforderungen. Der Abschnitt "Beweis" untersucht die Implikationen für den Zivilprozess. Der Befund: Ein Flickenteppich aus Vorschriften des Augenscheins- und des Urkundenbeweises führt zu Hindernissen in der Beweisführung und erheblichen Wertungswidersprüchen zum BeurkG. Sodann beleuchtet der Abschnitt "Legitimation" den Weg zu einer elektronischen Ausfertigung. Empfehlenswert erscheint eine Kombination von (elektronisch) beglaubigter Abschrift und einem Gültigkeitsregister im Elektronischen Urkundenarchiv. Schließlich ein Ausblick - kann ein Ausbau des Elektronischen Urkundenarchivs die notariellen Institute "Abschrift" und "Ausfertigung" auf lange Sicht ersetzen?
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