Schrift als Beweismittel ist seit langem nur in Papierform zulässig. Dies ist heutzutage mit dem Aufkommen der Digitaltechnik anders. Erst mit dem Gesetz 045-2009/AN vom 10. November 2009 über die Regelung elektronischer Dienstleistungen und Transaktionen in Burkina Faso erkannte der Gesetzgeber die Beweiskraft von Schriftstücken unabhängig von ihrem Träger, d. h. digital oder physisch, an. Die Intervention des Gesetzgebers würde sich aus der Idee der technologischen Neutralität erklären. Es stellt sich jedoch die Frage, ob das digitale Schriftstück selbst als Beweismittel gilt. Anders ausgedrückt geht es um die Frage, in welchem Fall das digitale Schriftstück als Beweismittel in einem Rechtsstreit dienen kann. Der Gesetzgeber hat sich zu dieser Frage geäußert. Es gibt jedoch auch Regeln der Rechtsprechung, die zu beachten sind, wenn man von Schriftlichkeit als Beweismittel in der digitalen Welt spricht. Wenn es um digitale Beweise geht, ist der Sachverständige von entscheidenderBedeutung.
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