Die Arbeit wurde im Sommersemester 1992 von der Juristischen Fakultat der Universitat Heidelberg als Habilitationsschrift angenommen. Rechtspre chung und Literatur, die nach Januar 1992 erschienen sind, konnten nur noch marginal berucksichtigt werden. Mein Dank gilt vor aHem meinem verehrten Lehrer, Herrn Professor Dr. Dr. h. c. Karl Doehring, der meinen wissenschaftlichen Werdegang seit meiner Assistenten- und Referentenzeit am Max-Planck-Institut durch per sonliche Unterstutzung und fachliche Auseinandersetzung in einer mich immer beeindruckenden Mischung von Toleranz und Kritik gefordert hat. Herrn Professor Dr. Eberhard Schmidt-ABmann danke ich fur wissenschaft lichen Rat und vor aHem fUr die ErsteHung des Zweitgutachtens. Wesentliche Vorarbeiten fUr die rechtsvergleichenden Untersuchungen wurden wahrend eines Aufenthalts an der Harvard Universitat, Cambridge/ Massachusetts in den Jahren 1988/89 geleistet. Ein mit der Verleihung der Otto-Hahn-Medaille fur den wissenschaftlichen Nachwuchs verbundenes Stipendium der Max-Planck-GeseHschaft ermoglichte diesen Aufenthalt in den USA. Der Max-Planck-Gesellschaft sowie Herrn Professor Detlev F. Vagts, der mich wahrend meines Aufenthalts an der Harvard Law School betreute, schulde ich ebenfalls Dank. Den Direktoren des Max-Planck-Insti tuts bin ich dafur dankbar, daB die Schrift in die Reihe der "Beitrage" des Instituts aufgenommen wurde. Die wissenschaftlich fruchtbare und in der kollegialen Zusammenarbeit besonders schone Zeit am Institut, wahrend der die Habilitationsschrift entstand, der vielfaltige wissenschaftliche Austausch mit den Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern und Direktoren sowie deren Unter stutzung ist aus meiner akademischen Laufbahn nicht hinwegzudenken.
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