Dieses Buch befasst sich insbesondere mit den verschiedenen Beweisarten im Arbeitsrecht. Es ist festzustellen, dass das marokkanische Arbeitsgesetzbuch keine eigenen Bestimmungen zum Beweis enthält. So wird das Arbeitsverhältnis, was die Beweisproblematik betrifft, durch das allgemeine Recht geregelt, sei es das französische Recht oder das marokkanische Pendant, das seit dem Protektorat stark von diesem inspiriert ist. Diese erfahren eine Anpassung an die Besonderheiten und Erfordernisse des Arbeitsrechts. Das Ziel dieser Anpassung besteht darin, die Ungleichheit der Parteien, die den Arbeitsvertrag kennzeichnet, nicht in den Rechtsstreit einfließen zu lassen, um eine faktische Ungleichheit auszugleichen.