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In ca. 40% der Betriebe in Deutschland besteht ein Betriebsrat, der durch zahlreiche Mitbestimmungstatbestände an betrieblichen Entscheidungen teilnimmt. Beachtet der Arbeitgeber diese allerdings nicht, so ist fraglich, ob in einem gerichtlichen Verfahren mitbestimmungswidrig erlangte Beweise verwertet werden dürfen. Diese Überlegung bildet den Ausgangspunkt dieser Arbeit. Schwerpunktmäßig wird dabei die Missachtung der Mitbestimmung gemäß 87 I BetrVG betrachtet und das sich nach Ansicht der Autorin daraus ergebende Verwertungsverbot. Sodann wird erörtert, inwieweit die gefundenen Ergebnisse…mehr

Produktbeschreibung
In ca. 40% der Betriebe in Deutschland besteht ein Betriebsrat, der durch zahlreiche Mitbestimmungstatbestände an betrieblichen Entscheidungen teilnimmt. Beachtet der Arbeitgeber diese allerdings nicht, so ist fraglich, ob in einem gerichtlichen Verfahren mitbestimmungswidrig erlangte Beweise verwertet werden dürfen. Diese Überlegung bildet den Ausgangspunkt dieser Arbeit. Schwerpunktmäßig wird dabei die Missachtung der Mitbestimmung gemäß
87 I BetrVG betrachtet und das sich nach Ansicht der Autorin daraus ergebende Verwertungsverbot. Sodann wird erörtert, inwieweit die gefundenen Ergebnisse auf andere Mitbestimmungstatbestände übertragen werden können, bevor abschließend die Problematik der Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten untersucht und einer Lösung zugeführt wird.
Autorenporträt
Die Autorin: Esther Holzinger wurde 1982 in Pforzheim geboren. Sie studierte Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der Universität Bayreuth. Nach dem Ersten juristischen Staatsexamen im Januar 2007 erfolgte die Promotion. Ihr Referendariat absolvierte sie am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg.