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Die (Nicht-)Verwertbarkeit von Beweismitteln ist ein zentrales Thema des Strafverfahrensrechts. Sein Verständnis ist in Deutschland, den USA und China durch die jeweilige Rechtsgeschichte, Rechtspolitik und Rechtspraxis sowie durch die unterschiedlichen Verfahrensmodelle geprägt. Anders als die deutschen Beweisverwertungsverbote und die US-amerikanische Exclusionary Rule wurden Beweisverwertungsverbote in China erst vor kurzem eingeführt. 2012 kam es zu einer Reihe von heftig kritisierten Fehlurteilen (Nie Shubin, Du Peiwu, She Xianglin), die großes Medieninteresse weckten, weil sie auf durch…mehr

Produktbeschreibung
Die (Nicht-)Verwertbarkeit von Beweismitteln ist ein zentrales Thema des Strafverfahrensrechts. Sein Verständnis ist in Deutschland, den USA und China durch die jeweilige Rechtsgeschichte, Rechtspolitik und Rechtspraxis sowie durch die unterschiedlichen Verfahrensmodelle geprägt. Anders als die deutschen Beweisverwertungsverbote und die US-amerikanische Exclusionary Rule wurden Beweisverwertungsverbote in China erst vor kurzem eingeführt. 2012 kam es zu einer Reihe von heftig kritisierten Fehlurteilen (Nie Shubin, Du Peiwu, She Xianglin), die großes Medieninteresse weckten, weil sie auf durch Folter erlangten Geständnissen oder anderen wichtigen Beweisen beruhten. Dies führte zu einer gründlichen Überarbeitung der chinesischen Strafprozessordnung. Nach wie vor fehlt dem chinesischen Recht jedoch ein angemessenes Verständnis der Beweisverwertungsverbote.Anhand einer Analyse der wesentlichen Fallkonstellationen und der einschlägigen Theorien in den untersuchten Rechtsordnungen arbeitet die Autorin die Zwecke und die Kriterien der Beweisverwertungsverbote in Deutschland, den USA und China heraus und entwickelt sodann auf der Basis eines systematischen Rechtsvergleichs Vorschläge für eine Neugestaltung des Rechtsinstituts der Beweisverwertungsverbote im chinesischen Prozessrecht.
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Autorenporträt
1999¿2003 Bachelorstudium der Rechtswissenschaft an der Hebei-Universität für Wirtschaft und Handel. 2004¿2008 Magisterstudium mit Schwerpunkt Strafprozessrecht am chinesisch-deutschen Institut für Rechtswissenschaft der China-Universität für Politik- und Rechtswissenschaft (CUPL). 2006¿2007 Austauschstudentin und Stipendiatin von CUPL und DAAD; Magisterstudium (LL.M.) an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. 2011¿2016 Mitglied der International Research School for Comparative Criminal Law am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg.