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Mit dem statistischen Beweis der Unwirtschaftlichkeit kassen arztlicher Leistungen tun sich aIle Beteiligten schwer. Der Sozialgerichtsbarkeit ist es aufgegeben, mit dieser in der Rechts geschichte vollig neuen Beweisform erstmals umzugehen. Dariiber gibt es manchen StoBseufzer ihrer Richter, auch der Revisionsrichter. Ein Senatsvorsitzender an einem Berufungs gericht hat das Unbehagen der Tatsachengerichte treffend so zum Ausdruck gebracht: "Bei den Tatsachenfeststellungen ha ben wir ungeheure Schwierigkeiten; wo anfangen, wo aufho ren, wie verwirklichen?" Neue Formen der Bewaltigung…mehr

Produktbeschreibung
Mit dem statistischen Beweis der Unwirtschaftlichkeit kassen arztlicher Leistungen tun sich aIle Beteiligten schwer. Der Sozialgerichtsbarkeit ist es aufgegeben, mit dieser in der Rechts geschichte vollig neuen Beweisform erstmals umzugehen. Dariiber gibt es manchen StoBseufzer ihrer Richter, auch der Revisionsrichter. Ein Senatsvorsitzender an einem Berufungs gericht hat das Unbehagen der Tatsachengerichte treffend so zum Ausdruck gebracht: "Bei den Tatsachenfeststellungen ha ben wir ungeheure Schwierigkeiten; wo anfangen, wo aufho ren, wie verwirklichen?" Neue Formen der Bewaltigung offentlicher Aufgaben - wie der von den Kassenarztlichen Vereinigungen angewandte statisti sche Vergleich als Mittel, die arztlichen Leistungen ihrer Mit glieder auf ihre Wirtschaftlichkeit zu iiberpriifen - liefem eben nicht gleichzeitig das Riistzeug zur begrifflichen Durchdrin gung und rechtssystematischen Ordnung, die beide notwendig sind fUr jede Rechtsprechung, die ihre Funktion erfUllen will:Rechtsstreitigkeiten nicht nur den materiellen Rechtswerten entsprechend, sondem auch ohne Will kii r, also in gleichgela gerten Fallen gleich zu entscheiden. Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts geht bisher u. a. davon aus, daB der statistische Nachweis der Unwirtschaftlich keit arztlicher Leistungen zwar ein sog. Anscheinsbeweis sei, daB dieser Beweis vom Arzt jedoch nicht nur "erschiittert", son dem -durch die Geltendmachung von "Praxisbesonderheiten" -voll widerlegt werden miisse; dabei wurde auch eine gegenbe weisliche Einzelfallpriifung nicht ausgeschlossen. Mit der nachfolgenden Arbeit wird der Versuch untemommen, zur KHirung dieser neuartigen Beweisproblematik beizutragen. Kassel, Mai 1985 E.Baader Inhaltsverzei chnis Einleitung . . . . . . 1 Unwirtschaftlichkeit 3 Uberpriifung der Unwirtschaftlichkeit und Beweislast . 5 Der Beweis der Unwirtschaftlichkeit ...... . 13 Zum Beweisrecht der arztlichen "Einwendungen" 19 Riickblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . 37 . . . .
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