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Die gerichtliche Tatsachenfeststellung ist in ihrer praktischen Bedeutung kaum zu überschätzen, ihre gesetzliche Regelung jedoch ist rudimentär. In der Überzeugung, dass traditionelle Methoden der juristischen Hermeneutik nicht geeignet sind, dem Begriff der "freien Beweiswürdigung" Kontur zu verleihen, nähert sich Mark Schweizer dem Begriff mit Methoden der Wahrscheinlichkeitstheorie. Er zeigt, wie eine vollständig rationale Beweiswürdigungstheorie aussehen könnte und wie diese mit der tatsächlichen, intuitiven, richterlichen Überzeugungsbildung kontrastiert. Daraus resultieren Erkenntnisse,…mehr

Produktbeschreibung
Die gerichtliche Tatsachenfeststellung ist in ihrer praktischen Bedeutung kaum zu überschätzen, ihre gesetzliche Regelung jedoch ist rudimentär. In der Überzeugung, dass traditionelle Methoden der juristischen Hermeneutik nicht geeignet sind, dem Begriff der "freien Beweiswürdigung" Kontur zu verleihen, nähert sich Mark Schweizer dem Begriff mit Methoden der Wahrscheinlichkeitstheorie. Er zeigt, wie eine vollständig rationale Beweiswürdigungstheorie aussehen könnte und wie diese mit der tatsächlichen, intuitiven, richterlichen Überzeugungsbildung kontrastiert. Daraus resultieren Erkenntnisse, wie der Vorgang der Beweiswürdigung verbessert werden kann. Welchen Grad die richterliche Überzeugung zur Wahrheit strittiger Tatsachenbehauptungen erreichen muss, ehe in einem Zivilverfahren für die beweisbelastete Partei entschieden werden darf - gemeinhin als "Beweismaß" bezeichnet - untersucht der Autor in einem zweiten Teil aus der Perspektive der Entscheidungstheorie und kommt zu dem Schluss, dass ein striktes Festhalten am Regelbeweismaß der "persönlichen Gewissheit" nicht zu rechtfertigen ist.
Autorenporträt
Geboren 1973; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Zürich und der University of Michigan Law School, Ann Arbor (LL.M.); 2005 Promotion an der Universität Zürich; seit 2002 als Anwalt in Zürich tätig; 2005-07 Delegierter des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes (IKRK) in Afghanistan und Uganda; Ersatzrichter am Bezirksgericht Horgen, Zürich; nebenamtlicher Richter am schweizerischen Bundespatentgericht, St. Gallen; 2011-13 Senior Research Fellow am Max Planck Institut für Gemeinschaftsgüter, Bonn; Lehrbeauftragter für Immaterialgüterrecht an der ETH Zürich; Privatdozent für Rechtssoziologie, Rechtstheorie und Zivilprozessrecht an der Universität St. Gallen.