Der Einsatz von Gewalt und Schusswaffen gegen Personen ist eine der Befugnisse, die der Polizei zur Erreichung ihrer legitimen Ziele übertragen wurden. Bei der Ausübung dieser Befugnisse ist die Polizei verpflichtet, die grundlegenden Menschenrechte und Freiheiten zu achten und zu schützen, die in den Gesetzen des Landes und in internationalen Menschenrechtsverträgen anerkannt sind. Der Grund dafür ist, dass der Einsatz von Gewalt und Schusswaffen durch die Polizei über die beabsichtigten legitimen Zwecke hinausgehen und die Menschenrechte verletzen kann. Folglich bedarf es angemessener Gesetze, die den Einsatz von Gewalt und Schusswaffen durch die Polizei gegen Personen regeln, um den willkürlichen oder missbräuchlichen Einsatz von Gewalt und Schusswaffen durch Polizeibeamte zu verhindern. Dabei sollte sich die Polizei bei der Verabschiedung und Verabschiedung von Gesetzen, die den Einsatz von Gewalt und Schusswaffen gegen Personen regeln, an internationale Standards für die Polizeiarbeit, d. h. an den Verhaltenskodex und die Grundprinzipien, halten.
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