Den Anlass dieser Arbeit gaben wesentliche Neuerungen des IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse zur Goodwill-Bewertung in der jüngeren Vergangenheit. Einerseits wurde im Rahmen dieser Arbeit untersucht, inwieweit die Bilanzierungspraxis die Neuerungen des IFRS 3 berücksichtigt respektive zur Anwendung bringt. Anderseits besteht die Zielsetzung darin, die wesentlichen Facetten und Spezifikationen der Goodwill-Bewertung in kompakter Form praxisnah nachzuvollziehen und zu verstehen. Dabei wurde methodisch darauf geachtet, dass nebst der theoretischen Fundierung der bilanzierungsrechtlichen Sachverhalte, vor allem der Bezug zur praktischen Anwendung, in Form von ausgewählten Beispielen und empirischen Analysen, stets gewahrt bleibt.
Zu konstatieren gilt es, dass nicht nur der Goodwill als unsicherer Vermögenswert verstanden werden darf, auch die IFRS-Bilanzierung des Goodwills lässt weiterhin (trotz aller respektive gerade wegen der Neuerungen) umfängliche Ermessensspielräume offen, die es der Bilanzierungspraxis erlaubt die betragsmäßige Erscheinung des Goodwills signifikant zu beeinflussen. Ob dies der Intention des IASB entsprechen mag, muss bezweifelt werden.
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Zu konstatieren gilt es, dass nicht nur der Goodwill als unsicherer Vermögenswert verstanden werden darf, auch die IFRS-Bilanzierung des Goodwills lässt weiterhin (trotz aller respektive gerade wegen der Neuerungen) umfängliche Ermessensspielräume offen, die es der Bilanzierungspraxis erlaubt die betragsmäßige Erscheinung des Goodwills signifikant zu beeinflussen. Ob dies der Intention des IASB entsprechen mag, muss bezweifelt werden.
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