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Mit Beschluss vom 7.11.2006 hat das BVerfG das ErbStG für verfassungswidrig erklärt, da für verschiedene Vermögensarten kein gemeinsamer Bewertungsmaßstab angewendet wird und somit ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG vorliegt. Daraufhin hat der Gesetzgeber eine verfassungskonforme Neuregelung ausgearbeitet, wonach alle Vermögensarten, im Sinne einer horizontalen Erbschaftsteuergerechtigkeit, mit dem gemeinen Wert zu bewerten sind. Auf einer zweiten Ebene sollen zielgenaue Förderungs- und Lenkungsziele eine vertikale Erbschaftsteuergerechtigkeit innerhalb der jeweiligen…mehr

Produktbeschreibung
Mit Beschluss vom 7.11.2006 hat das BVerfG das ErbStG für verfassungswidrig erklärt, da für verschiedene Vermögensarten kein gemeinsamer Bewertungsmaßstab angewendet wird und somit ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG vorliegt. Daraufhin hat der Gesetzgeber eine verfassungskonforme Neuregelung ausgearbeitet, wonach alle Vermögensarten, im Sinne einer horizontalen Erbschaftsteuergerechtigkeit, mit dem gemeinen Wert zu bewerten sind. Auf einer zweiten Ebene sollen zielgenaue Förderungs- und Lenkungsziele eine vertikale Erbschaftsteuergerechtigkeit innerhalb der jeweiligen Vermögensart gewährleisten.
Das am 01.01.2009 in Kraft getretene Erbschaftsteuerreformgesetz sowie die Mitte 2009 veröffentlichten Ländererlasse wurden von vielen Fachleuten stark kritisiert, da sie unklar ausgestaltet sind und somit viel Streitpotenzial zwischen dem Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung determiniert ist. Hinsichtlich dieser Problematik befasst sich das erste und zweiteKapitel des vorliegenden Fachbuchs mit einer ganzheitlichen Untersuchung der, im Erbschaftsteuerecht zur Verfügung stehenden, Bewertungsverfahren für Betriebsvermögen. Im Mittelpunkt dieses Abschnitts steht eine Vergleichsrechnung zwischen dem vereinfachten Ertragswertverfahren und dem Ertragswertverfahren nach IDW S 1. Das dritte und vierte Kapitel beschäftigt sich mit der Begünstigungsebene und zeigt wesentliche Gestaltungsmöglichkeiten auf, mit denen der Steuerpflichtige in die Lage versetzt werden soll, die einschlägigen Verschonungsvoraussetzungen zu erfüllen und um eine steueroptimale Ausnutzung der gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen.
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Autorenporträt
Andreas Meinecke, M.Sc. wurde 1982 in Köln geboren. Sein Bachelorstudium der Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt der Steuerwissenschaften an der Hochschule Fresenius in Köln schloss der Autor im Jahre 2010 mit dem akademischen Grad des Bachelor of Arts erfolgreich ab. Bereits während des Bachelorstudiums sammelte der Autor umfassende praktische Erfahrungen in der Finanzdienstleistungs-Branche. Nach seinem anschließenden Masterstudium an der Universität Siegen, das er 2012 erfolgreich mit dem akademischen Grad des Master of Science beendete, arbeitet der Autor im Risikomanagement eines Finanzdienstleistungsunternehmens.