Bewertungsgesetz (BewG)Vollzitat: "Bewertungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Februar 1991 (BGBl. I S. 230), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2931) geändert worden ist"Rechtsstand: 16. Juli 2021Inhalt:Erster Teil - Allgemeine BewertungsvorschriftenZweiter Teil - Besondere BewertungsvorschriftenErster Abschnitt - EinheitsbewertungZweiter Abschnitt Sondervorschriften und ErmächtigungenDritter Abschnitt - Vorschriften für die Bewertung von Vermögen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten GebietVierter Abschnitt - Vorschriften für die Bewertung von Grundbesitz für die Grunderwerbsteuer ab 1. Januar 1997Fünfter Abschnitt - Gesonderte FeststellungenSechster Abschnitt - Vorschriften für die Bewertung von Grundbesitz, von nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften und von Betriebsvermögen für die Erbschaftsteuer ab 1. Januar 2009Siebenter Abschnitt - Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer ab 1. Januar 2022Dritter Teil - SchlussbestimmungenAnlagen