Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Universität Osnabrück, Veranstaltung: Seminararbeit zur Veranstaltung "Financial Instruments" im Wintersemester 2008/09, Sprache: Deutsch, Abstract: Die ständige Entwicklung neuartiger Finanzinstrumente ermöglicht Anlegern eine Vielzahlvon Handelsmöglichkeiten, allerdings werfen diese auch oft viele offene Fragen auf. Dieskönnen z.B. Problemstellungen bzgl. der steuerrechtlichen Behandlung sein oder aber Fragender bilanziellen Handhabung solcher Finanzprodukte. Diese Arbeit soll sich mit letztererFrage auseinandersetzen und wird dabei auf die bilanzielle Behandlung von Bondstrippingund Wertpapierpensionsgeschäften eingehen.Die erste klassische stripfähige Anleihe in Deutschland wurde 1992 von der Kreditanstaltfür Wiederaufbau emittiert und seit Juli 1997 sind auch bestimmte Bundesanleihen zumBondstripping zugelassen.1 Gestrippte Anleihen entsprechen wirtschaftlich betrachtet Zero-Bonds, deren bilanzielle Behandlung geregelt ist. Dennoch wirft die Bilanzierung vonBondstripping einige Fragen auf, so dass der Bankenfachausschuss (BFA) des Instituts derWirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) 1998 eine Stellungnahme zur handelsrechtlichenbilanziellen Behandlung des Bondstripping veröffentlicht hat. Hierauf wird in Kapitel2 ausführlich eingegangen, ebenso wie auf die Bilanzierung nach IAS/IFRS. Dem vorangestelltsind einige allgemeine Erläuterungen zum Bondstripping.In den Kapiteln 3 und 4 folgt die bilanzielle Behandlung von Wertpapierpensionsgeschäften,ebenfalls gegliedert nach handelsrechtlicher und internationaler Rechnungslegung. ImMittelpunkt dieser Ausführungen steht die Frage, welchem der Vertragspartner der Pensionsgegenstandbilanziell zugeordnet wird, da die Veräußerung der verpensionierten Wertpapiereaufgrund der Vertragsgestaltungsmöglichkeiten nicht automatisch auch zu einemAbgang in der Bilanz des Pensionsgebers führt.Auch hier wird zunächst auf die Merkmale des Pensionsgeschäfts eingegangen.Abschließend erfolgen in der Schlussbetrachtung noch eine kurze Zusammenfassung derwichtigsten Erkenntnisse, sowie eine Bewertung der dargestellten Bilanzierungsregeln.
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