Bachelorarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universität Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Ziel dieser Bachelorarbeit ist es, die konzeptionellen Grundlagen dieser Problematiken zu erläutern und eine betriebswirtschaftliche Analyse in Bezug auf die möglichen Bilanzierungsspielräume, die durch das Ansetzen von latenten Steuern entstehen durchzuführen. Die Bachelorarbeit wird im Wesentlichen einen kritischen Vergleich der Bilanzierung latenter Steuern im Einzel- und Konzernabschluss nach HGB und IFRS aufzeigen. Dabei wird auf die aktuelle Entwicklung der rechtlichen Vorgaben zur Bilanzierung latenter Steuern eingegangen und es wird versucht anhand von Beispielen ¿ auch aus der Praxis - eine wirtschaftliche und kritische Sicht darzustellen. Durch die Bilanzierung von latenten Steuern und die damit verbundenen Bilanzierungsmöglichkeiten nach HGB und IFRS ergeben sich bilanz- bzw. steuerpolitische Entscheidungsoptionen für Unternehmen. Sowohl im Einzel- als auch im Konzernabschluss bestehen somit für Unternehmen Gestaltungsspielräume, die zur Steueroptimierungen oder zu Steuerverschiebungen führen können. Dabei können Unternehmen durch die Komplexität der Bilanzierung latenter Steuern, bewusst oder unbewusst gegen die angewendeten Rechnungslegungsstandards verstoßen. Fraglich ist, welche Ursachen, Wirkungen und Zwecken latente Steuern im Einzel- und Konzernabschluss verfolgen und wie Unternehmen diese Möglichkeiten nutzen, um bspw. Steueroptimierungen vorzunehmen. Trotz der Annährungen der deutschen Rechnungslegungsvorschriften an die internationalen Richtlinien durch das BilMoG und durch die kürzlich veröffentlichte DRÄS 11 unterscheiden sich die beiden Regelwerke dennoch in Ansatz-, Bewertungs-, und Ausweisfragen. Somit ergeben sich unterschiedliche Bilanzierungspflichten, -verbote und -wahlrechte im Rahmen der Bilanzierung von latenten Steuern zwischen HGB und IFRS, die kritisch zu hinterfragen sind. Hierbei ist die Notwendigkeit der Bilanzierung bzw. der nicht-Bilanzierung zu überprüfen. Zudem ist aufgrund der Änderungsmöglichkeiten dieser Bilanzierungsregelungen zu bedenken, ob sie künftig durch den Gesetzgeber und somit auch durch die IASB oder die DRSC überarbeitet werden.
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