Schädigt das herrschende Unternehmen die von ihm abhängige Gesellschaft breitflächig, so muß es mit Ansprüchen der Geschädigten ebenso wie im Vertragskonzern rechnen. Dies hat der BGH in seiner aktuellen Rechtsprechung zum qualifiziert faktischen Konzern bestätigt. Auf Grundlage der "TBB-Entscheidung" des BGH, die im Anschluß an die "Video-Entscheidung" erging, werden Tatbestand und Rechtsfolgen des qualifiziert faktischen Konzerns herausgearbeitet. Ob im Jahresabschluß der abhängigen Gesellschaft die Bildung einer Verlustübernahmeforderung in Frage kommt bzw. ob das herrschende Unternehmen für die Verpflichtungen eine Rückstellung ansetzen muß, wird anschließend geprüft. Im dritten Schritt wird untersucht, ob die gefundenen bilanziellen Ansätze auch für die steuerliche Gewinnermittlung maßgeblich sind und welche Besonderheiten im Steuerrecht auftreten.