Aktienoptionspläne gibt es in den USA schon seit den fünfziger Jahren. Wegen der zunehmenden Verbreitung des Shareholder-Value-Gedankens und auch den Wunsch den Aktienkurs zu steigern, wurden Aktienoptionspläne für die großen Gesellschaften interessant. Sie sollen das Management zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes als langfristige erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile anspornen. Durch die Ausgabe von Aktienoptionen wird auf die Wertsteigerung des Unternehmens hingearbeitet, da das Management am Börsenerfolg der Gesellschaft beteiligt wird. In den letzten Jahren haben Aktienoptionen auch in deutschen Unternehmen stark an Bedeutung gewonnen. Da die Unternehmen globalisiert werden, ist die Entwicklung einheitlicher Vergütungssysteme für Führungskräfte notwendig geworden. Dies ist auch ein Grund für die steigende Bedeutung von Aktienoptionen. Eine wichtige Rolle spielt für junge Unternehmen besonders die Motivations- und Bindungswirkung, die von diesen Programmen ausgeht. Durch Aktienoptionen sollen neue qualifizierte Mitarbeiter für das Unternehmen gewonnen bzw. fähige Mitarbeiter an das Unternehmen gebunden werden. Je besser sich der Aktienkurs entwickelt, desto höher ist die Vergütung der Mitarbeiter.
Der Konfliktpunkt ist, ob und in welcher Höhe gewährte Aktienoptionen als Personalaufwand erfasst werden sollen. Die für deutsche Unternehmen geltenden Bilanzierungsmöglichkeiten nach U.S. GAAP, IFRS und HGB sehen verschiedene Bilanzansätze vor. Hierbei stellt sich die Frage der steuerlichen Behandlung von Aktienoptionen, sowohl auf Seite der Begünstigten, als auch auf Unternehmensseite. In Deutschland ist diese Frage weitgehend ungeklärt. Die Probleme sind auf der einen Seite die zeitliche Erfassung des steuerlichen Zuflusses beim Optionsempfänger und auf der anderen Seite die bilanzielle Berücksichtigung der Aktienoptionsausgabe beim Unternehmen. Derzeit gibt es keine bestimmte Regelung für die Bilanzierung von Aktienoptionsplänen, wederfür den Einzel- noch für den Konzernabschluss nach deutschem Handels- und Steuerrecht.
Der Konfliktpunkt ist, ob und in welcher Höhe gewährte Aktienoptionen als Personalaufwand erfasst werden sollen. Die für deutsche Unternehmen geltenden Bilanzierungsmöglichkeiten nach U.S. GAAP, IFRS und HGB sehen verschiedene Bilanzansätze vor. Hierbei stellt sich die Frage der steuerlichen Behandlung von Aktienoptionen, sowohl auf Seite der Begünstigten, als auch auf Unternehmensseite. In Deutschland ist diese Frage weitgehend ungeklärt. Die Probleme sind auf der einen Seite die zeitliche Erfassung des steuerlichen Zuflusses beim Optionsempfänger und auf der anderen Seite die bilanzielle Berücksichtigung der Aktienoptionsausgabe beim Unternehmen. Derzeit gibt es keine bestimmte Regelung für die Bilanzierung von Aktienoptionsplänen, wederfür den Einzel- noch für den Konzernabschluss nach deutschem Handels- und Steuerrecht.