Was lange währt, wird endlich gut.
Das deutsche Handelsgesetzbuch blickt auf eine lange Rechtstradition zurück, in der an die Rechnungslegung insbesondere die Anforderung einer vorsichtigen Bewertung gestellt wird. Denn durch diesen Grundsatz sollen die Gläubiger eines Unternehmens geschützt werden, indem der ausschüttungsfähige Gewinn begrenzt wird. Dieser Grundgedanke zog sich bislang durch das gesamte deutsche Bilanzrecht.
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) am 29. Mai 2009, das als Artikelgesetz Auswirkungen auf verschiedene Gesetze hat, erfolgt die größte Reform des Bilanzrechts seit dem Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG) im Jahr 1985. Im Zuge einer zunehmenden wirtschaftlichen Verflechtung weltweit genügt ein Jahresabschluss nach den handelsrechtlichen Vorschriften vor allem für international agierende Unternehmen nicht mehr, da sich international eine informationsorientierte Rechnungslegung etabliert hat. Zudem eröffnet das HGB mit seinen zahlreichen Ansatz- und Bewertungswahlrechten erhebliche bilanzpolitische Ermessensspielräume für Unternehmen, so dass darunter die Aussagekraft der Jahresabschlüsse leidet und entsprechend an internationaler Akzeptanz verliert. Diese Entwicklung hat der Gesetzgeber erkannt und entsprechend mit modifizierten Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisregelungen reagiert. Das BilMoG soll wie der Name impliziert das deutsche Bilanz recht hingehend so modernisieren, dass es mit den internationalen Rechnungslegungsstandards gleichwertig bestehen kann. Dabei werden zum Teil die Grundprinzipien des HGB wie beispielsweise der Gläubigerschutz zu Gunsten der Informationsfunktion nach internationalen Regelungen aufgeweicht. Ob das lang bewährte HGB-Recht durch die eingeführten Maßnahmen seine Existenzberechtigung weiterhin auf Dauer erhalten kann, wird sich herausstellen.
Ein wesentlicher Bestandteil des BilMoG zielt auf die bilanzielle Behandlung von Rückstellungen ab, die elementar verändert wurde. Statistisch nimmt der Bilanzposten der Rückstellungen auf der Passiva 19,0 % der Bilanzsumme ein.
Gegenstand dieser Diplomarbeit ist zum einen das Vorstellen der einzelnen Regelungen zur Rückstellungsbilanzierung nach dem BilMoG, zum anderen die kritische Beurteilung dieser Regelungen hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit den angestrebten Zielen des BilMoG. Bei den Aufführungen in dieser Diplomarbeit werden ausschließlich Einzelabschlüsse betrachtet.
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Das deutsche Handelsgesetzbuch blickt auf eine lange Rechtstradition zurück, in der an die Rechnungslegung insbesondere die Anforderung einer vorsichtigen Bewertung gestellt wird. Denn durch diesen Grundsatz sollen die Gläubiger eines Unternehmens geschützt werden, indem der ausschüttungsfähige Gewinn begrenzt wird. Dieser Grundgedanke zog sich bislang durch das gesamte deutsche Bilanzrecht.
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) am 29. Mai 2009, das als Artikelgesetz Auswirkungen auf verschiedene Gesetze hat, erfolgt die größte Reform des Bilanzrechts seit dem Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG) im Jahr 1985. Im Zuge einer zunehmenden wirtschaftlichen Verflechtung weltweit genügt ein Jahresabschluss nach den handelsrechtlichen Vorschriften vor allem für international agierende Unternehmen nicht mehr, da sich international eine informationsorientierte Rechnungslegung etabliert hat. Zudem eröffnet das HGB mit seinen zahlreichen Ansatz- und Bewertungswahlrechten erhebliche bilanzpolitische Ermessensspielräume für Unternehmen, so dass darunter die Aussagekraft der Jahresabschlüsse leidet und entsprechend an internationaler Akzeptanz verliert. Diese Entwicklung hat der Gesetzgeber erkannt und entsprechend mit modifizierten Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisregelungen reagiert. Das BilMoG soll wie der Name impliziert das deutsche Bilanz recht hingehend so modernisieren, dass es mit den internationalen Rechnungslegungsstandards gleichwertig bestehen kann. Dabei werden zum Teil die Grundprinzipien des HGB wie beispielsweise der Gläubigerschutz zu Gunsten der Informationsfunktion nach internationalen Regelungen aufgeweicht. Ob das lang bewährte HGB-Recht durch die eingeführten Maßnahmen seine Existenzberechtigung weiterhin auf Dauer erhalten kann, wird sich herausstellen.
Ein wesentlicher Bestandteil des BilMoG zielt auf die bilanzielle Behandlung von Rückstellungen ab, die elementar verändert wurde. Statistisch nimmt der Bilanzposten der Rückstellungen auf der Passiva 19,0 % der Bilanzsumme ein.
Gegenstand dieser Diplomarbeit ist zum einen das Vorstellen der einzelnen Regelungen zur Rückstellungsbilanzierung nach dem BilMoG, zum anderen die kritische Beurteilung dieser Regelungen hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit den angestrebten Zielen des BilMoG. Bei den Aufführungen in dieser Diplomarbeit werden ausschließlich Einzelabschlüsse betrachtet.
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