Vor dem Hintergrund, dass in der EU bereits 17 Staaten eine Anwendung der IFRS im Einzelabschluss für Ausschüttungszwecke zulassen oder verbindlich vorschreiben, ist ein Vordringen der IFRS in die Einzelabschlüsse auch in Deutschland nicht auszuschließen. Hans Lieck analysiert die bestehenden IFRS in Bezug auf die im UmwG verankerten Umstrukturierungen auf ihre Eignung, die HGB-Rechnungslegungsnormen für den Einzelabschluss von börsennotierten Aktiengesellschaften zu ersetzen. Er betrachtet die Übernahmebilanzierungsmöglichkeiten ausgewählter Verschmelzungen. Konkrete Empfehlungen zur Schließung von Regelungslücken und zur Fortentwicklung der Rechnungslegung in Einzel- und (Teil-)Konzernabschlüssen werden gegeben.
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