Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1, Hochschule für angewandte Wissenschaften München (Betriebswirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Zusammenfassung:
Im Zuge der fortschreitenden Globalisierung des Wirtschaftsmarktes stehen immer mehr deutsche Unternehmen vor der Entscheidung, ihre Rechnungslegung an internationale Rechnungslegungsstandards anzupassen. Zu den international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen zählen insbesondere die international ausgerichteten International Accounting Standards (IAS) und die nationalen US-amerikanischen Normen, die US-Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP).
Insbesondere den IAS wird in letzter Zeit immer mehr Beachtung geschenkt. Ein Grund hierfür ist die Verabschiedung der EG-Verordnung vom 19.7.2002 zur IAS-Rechnungslegung. Danach müssen alle kapitalmarktorientierten Unternehmen für Geschäftsjahre, die ab dem 1.1.2005 beginnen, zwingend ihre Konzernabschlüsse nach den IAS aufstellen. Für die übrigen Konzernunternehmen und für die Einzelabschlüsse aller Unternehmen wird den Mitgliedstaaten ein Wahlrecht eingeräumt. Sie können die Anwendung der IAS-Regeln als Pflicht verbindlich vorschreiben, als Wahlrecht gestatten oder durch ein Verbot untersagen.
Abgesehen davon, wie der deutsche Gesetzgeber von der Umsetzung der IAS-Vorschriften Gebrauch machen wird, stellt sich für deutsche Unternehmen die Frage, ob man - wenn nicht pflichtgemäß, so doch freiwillig - auf eine IAS-Bilanzierung überwechseln sollte.
In diesem Zusammenhang könnte sich deutschen Unternehmen in Zukunft die Möglichkeit bieten, zwischen der Rechnungslegung nach Handelsgesetzbuch (HGB) und IAS, das für ihre unternehmerische Gesamtzielsetzung optimale Rechnungslegungssystem auszuwählen. Da Bilanzpolitik als willentliche und hinsichtlich der Unternehmensziele zweckorientierte Gestaltung der Rechnungslegung im Rahmen der Rechtsordnung verstanden werden kann, würden sich bereits mit der Auswahl des zu verwendenden Rechnungslegungssystems veränderte bilanzpolitische Gestaltungsmöglichkeiten ergeben.
Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten gewinnt die Bilanzpolitik an Bedeutung. Krisen- bzw. Verlustsituationen werden als typische Veranlassung gesehen, Rechnungslegungspolitik zu betreiben, da die ungeschminkte Darstellung von Ereignissen, Entwicklungen und der aktuellen Lage für das betreffende Unternehmen negative oder sogar existenzbedrohenden Konsequenzen hätte. In solchen Unternehmenslagen wird eine progressive Bilanzpolitik verfolgt, die durch Maßnahmen zur Ergebniserhöhung gekennzeichnet ist. Demgegenüber wird eine ergebnismindernde Politik, die als konservative Bilanzpolitik bezeichnet wird, eher bei einer guten Ertragslage angewandt.
Inwieweit ein Unternehmen mit Hilfe der Bilanzpolitik Einfluss auf den Jahresabschluss nehmen kann, hängt auch ganz wesentlich von den Gestaltungsspielräumen ab, die das jeweilige Rechnungslegenssystem dem Bilanzierenden eröffnet. Aufgrund der Zielsetzung und der Funktionen der beiden Rechnungslegungssysteme wird den IAS nachgesagt, bilanzpolitische Spielräume im Vergleich zur deutschen Rechnungslegung einzuschränken.
Diese These soll nun im Rahmen der vorliegenden Arbeit überprüft werden. Dazu werden die Möglichkeiten und Grenzen der Rechnungslegungspolitik nach HGB und IAS am Beispiel des Einzelabschlusses einer Kapitalgesellschaft aufgezeigt und gegenübergestellt. Die Konzernrechnungslegung wird ausgeklammert, da eine Abhandlung den Umfang dieser Arbeit bei weitem übersteigen würde.
Der Schwerpunkt der Arbeit liegt bei dem handelsrechtlichen Jahresabschluss. Steuerliche Aspekte werden nur berücksichtigt, soweit sie handelsrechtliche Vorschriften beeinflussen.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
INHALTSVERZEICHNISI
ABBILDUNGSVERZEICHNISIII
ABKÜRZUNGSVERZE...
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Im Zuge der fortschreitenden Globalisierung des Wirtschaftsmarktes stehen immer mehr deutsche Unternehmen vor der Entscheidung, ihre Rechnungslegung an internationale Rechnungslegungsstandards anzupassen. Zu den international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen zählen insbesondere die international ausgerichteten International Accounting Standards (IAS) und die nationalen US-amerikanischen Normen, die US-Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP).
Insbesondere den IAS wird in letzter Zeit immer mehr Beachtung geschenkt. Ein Grund hierfür ist die Verabschiedung der EG-Verordnung vom 19.7.2002 zur IAS-Rechnungslegung. Danach müssen alle kapitalmarktorientierten Unternehmen für Geschäftsjahre, die ab dem 1.1.2005 beginnen, zwingend ihre Konzernabschlüsse nach den IAS aufstellen. Für die übrigen Konzernunternehmen und für die Einzelabschlüsse aller Unternehmen wird den Mitgliedstaaten ein Wahlrecht eingeräumt. Sie können die Anwendung der IAS-Regeln als Pflicht verbindlich vorschreiben, als Wahlrecht gestatten oder durch ein Verbot untersagen.
Abgesehen davon, wie der deutsche Gesetzgeber von der Umsetzung der IAS-Vorschriften Gebrauch machen wird, stellt sich für deutsche Unternehmen die Frage, ob man - wenn nicht pflichtgemäß, so doch freiwillig - auf eine IAS-Bilanzierung überwechseln sollte.
In diesem Zusammenhang könnte sich deutschen Unternehmen in Zukunft die Möglichkeit bieten, zwischen der Rechnungslegung nach Handelsgesetzbuch (HGB) und IAS, das für ihre unternehmerische Gesamtzielsetzung optimale Rechnungslegungssystem auszuwählen. Da Bilanzpolitik als willentliche und hinsichtlich der Unternehmensziele zweckorientierte Gestaltung der Rechnungslegung im Rahmen der Rechtsordnung verstanden werden kann, würden sich bereits mit der Auswahl des zu verwendenden Rechnungslegungssystems veränderte bilanzpolitische Gestaltungsmöglichkeiten ergeben.
Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten gewinnt die Bilanzpolitik an Bedeutung. Krisen- bzw. Verlustsituationen werden als typische Veranlassung gesehen, Rechnungslegungspolitik zu betreiben, da die ungeschminkte Darstellung von Ereignissen, Entwicklungen und der aktuellen Lage für das betreffende Unternehmen negative oder sogar existenzbedrohenden Konsequenzen hätte. In solchen Unternehmenslagen wird eine progressive Bilanzpolitik verfolgt, die durch Maßnahmen zur Ergebniserhöhung gekennzeichnet ist. Demgegenüber wird eine ergebnismindernde Politik, die als konservative Bilanzpolitik bezeichnet wird, eher bei einer guten Ertragslage angewandt.
Inwieweit ein Unternehmen mit Hilfe der Bilanzpolitik Einfluss auf den Jahresabschluss nehmen kann, hängt auch ganz wesentlich von den Gestaltungsspielräumen ab, die das jeweilige Rechnungslegenssystem dem Bilanzierenden eröffnet. Aufgrund der Zielsetzung und der Funktionen der beiden Rechnungslegungssysteme wird den IAS nachgesagt, bilanzpolitische Spielräume im Vergleich zur deutschen Rechnungslegung einzuschränken.
Diese These soll nun im Rahmen der vorliegenden Arbeit überprüft werden. Dazu werden die Möglichkeiten und Grenzen der Rechnungslegungspolitik nach HGB und IAS am Beispiel des Einzelabschlusses einer Kapitalgesellschaft aufgezeigt und gegenübergestellt. Die Konzernrechnungslegung wird ausgeklammert, da eine Abhandlung den Umfang dieser Arbeit bei weitem übersteigen würde.
Der Schwerpunkt der Arbeit liegt bei dem handelsrechtlichen Jahresabschluss. Steuerliche Aspekte werden nur berücksichtigt, soweit sie handelsrechtliche Vorschriften beeinflussen.
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