Die Zielsetzung des vorliegenden Buches war es, die Auswirkungen des BilMoG auf die steuerliche Gewinnermittlung zu analysieren und deren Bedeutung für die Steuerplanung eines Unternehmens zu untersuchen. In diesem Zusammenhang wurden zunächst die handelsrechtlichen Änderungen, die steuerliche Relevanz besitzen, erläutert und die entsprechenden Folgen für die steuerliche Gewinnermittlung diskutiert. Des Weiteren wurden die Konsequenzen, die daraus für die Steuerplanung resultieren, in Form von neuen steuergestalterischen Möglichkeiten sowie neuen Planungsproblemen aufgezeigt.
Im Laufe der Untersuchung ließ sich feststellen, dass die durch das BilMoG geänderte Gewichtung von Handelsbilanzzwecken zu den wesentlichen Auswirkungen auf die steuerliche Gewinnermittlung geführt hat. Durch die Aufgabe der umgekehrten Maßgeblichkeit werden die neuen Spielräume sowohl im Hinblick auf eine eigenständige Steuerbilanzpolitik als auch in Hinsicht auf die Optimierung der Konzernsteuerquote eröffnet. Einige handelsrechtliche Änderungen wie z. B. die Neuerungen im Bereich der Bilanzierung eigener Anteile haben aufgrund des Fortbestands materieller Maßgeblichkeit steuerliche Auswirkungen. Durch die nicht verpflichtend ausgestalteten handelsrechtlichen Neuerungen in Hinsicht auf Bewertungseinheiten wurde ein faktisches Wahlrecht zu deren bilanziellen Erfassung und damit zur Auslösung der steuerlichen Folgen geschaffen. So lassen sich sowohl das Jahresergebnis als auch die Steuerbelastung eines Unternehmens steuern. Ein neues Wahlrecht zur Einnahmen-Überschussrechnung i. S. des
4 Abs. 3 EStG und einige Ermessensspielräume ergeben sich aus der größenabhängigen Befreiung von der handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflicht für Einzelkaufleute nach
241a HGB n. F.
Die geänderten handelsrechtlichen Regelungen haben auch unmittelbare steuerliche Auswirkungen hinsichtlich der Escape-Klausel im Rahmen der Zinsschranke nach
4h EStG. Wesentliche bilanzpolitische Spielräume für die Verbesserung der Eigenkapitalquote eines Unternehmens eröffnen z. B. die sich aus den Übergangsvorschriften ergebenden Wahlrechte oder der Neukonzeption der Bilanzierung latenter Steuern. Das Volumen für die Abgrenzung aktiver latenter Steuern lässt sich durch die Gestaltungsansätze aus dem Zusammenwirken von Zins- und Verlustvorträgen erheblich erhöhen.
Angesichts des bevorstehenden Übergangs auf das neue Bilanzrecht weisen die Untersuchungsergebnisse für ein Unternehmen eine große praktische Relevanz auf. Anhand der aufgezeigten steuerlichen Auswirkungen des BilMoG und der damit verbundenen neuen Gestaltungschancen und Risiken kann ein Unternehmen im Rahmen der Steuerplanung die Wirkungen der Veränderungen in der steuerlichen Gewinnermittlung auf die schon realisierten und geplanten Gestaltungsmaßnahmen des Unternehmens analysieren und unter der Beachtung von Zielsetzungen der gesamten Unternehmenspolitik neue individuelle Steuergestaltungsstrategien erarbeiten.
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Im Laufe der Untersuchung ließ sich feststellen, dass die durch das BilMoG geänderte Gewichtung von Handelsbilanzzwecken zu den wesentlichen Auswirkungen auf die steuerliche Gewinnermittlung geführt hat. Durch die Aufgabe der umgekehrten Maßgeblichkeit werden die neuen Spielräume sowohl im Hinblick auf eine eigenständige Steuerbilanzpolitik als auch in Hinsicht auf die Optimierung der Konzernsteuerquote eröffnet. Einige handelsrechtliche Änderungen wie z. B. die Neuerungen im Bereich der Bilanzierung eigener Anteile haben aufgrund des Fortbestands materieller Maßgeblichkeit steuerliche Auswirkungen. Durch die nicht verpflichtend ausgestalteten handelsrechtlichen Neuerungen in Hinsicht auf Bewertungseinheiten wurde ein faktisches Wahlrecht zu deren bilanziellen Erfassung und damit zur Auslösung der steuerlichen Folgen geschaffen. So lassen sich sowohl das Jahresergebnis als auch die Steuerbelastung eines Unternehmens steuern. Ein neues Wahlrecht zur Einnahmen-Überschussrechnung i. S. des
4 Abs. 3 EStG und einige Ermessensspielräume ergeben sich aus der größenabhängigen Befreiung von der handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflicht für Einzelkaufleute nach
241a HGB n. F.
Die geänderten handelsrechtlichen Regelungen haben auch unmittelbare steuerliche Auswirkungen hinsichtlich der Escape-Klausel im Rahmen der Zinsschranke nach
4h EStG. Wesentliche bilanzpolitische Spielräume für die Verbesserung der Eigenkapitalquote eines Unternehmens eröffnen z. B. die sich aus den Übergangsvorschriften ergebenden Wahlrechte oder der Neukonzeption der Bilanzierung latenter Steuern. Das Volumen für die Abgrenzung aktiver latenter Steuern lässt sich durch die Gestaltungsansätze aus dem Zusammenwirken von Zins- und Verlustvorträgen erheblich erhöhen.
Angesichts des bevorstehenden Übergangs auf das neue Bilanzrecht weisen die Untersuchungsergebnisse für ein Unternehmen eine große praktische Relevanz auf. Anhand der aufgezeigten steuerlichen Auswirkungen des BilMoG und der damit verbundenen neuen Gestaltungschancen und Risiken kann ein Unternehmen im Rahmen der Steuerplanung die Wirkungen der Veränderungen in der steuerlichen Gewinnermittlung auf die schon realisierten und geplanten Gestaltungsmaßnahmen des Unternehmens analysieren und unter der Beachtung von Zielsetzungen der gesamten Unternehmenspolitik neue individuelle Steuergestaltungsstrategien erarbeiten.
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