Am 29.05.2009 ist das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts - kurz: BilMoG - in Kraft getreten. Im Kern wurde das kostengünstige Bilanzrecht des Handelsgesetzbuches beibehalten. Ziel dieser Bilanzrechtsreform war die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Handelsgesetzbuches mit den internationalen Rechnungslegungsstandards. Retrospektiv kann insbesondere die Entlastung mittelständischer Einzelkaufleute sowie kleiner und mittelgroßer Kapitalgesellschaften durch Bilanzierungsvereinfachungen und Anhebung von Schwellenwerten als gelungen eingestuft werden.
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