Die Bildungsdebatte hat - nachdem sie ein Jahrzehnt recht immobil vor sich hindümpelte - eine beträchtliche Dynamisierung erfahren, die nahezu alle öffentlichen und privaten, d.h. nichtstaatlichen Bildungsbereiche der Bundesrepublik Deutschland erfasste und auch die frühkindliche Bildung in den Focus der Bildungsreformen einbezog.
Das Wissen um die Bedeutung frühkindlicher Bildung und Erziehung ist - nach einer kurzen Revitalisierung in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts und einer zumeist unter Finanzierungsgesichtspunkten folgenden Stagnation von mehr als drei Jahrzehnten - nun erneut Impulsgeber für pädagogische Reformen beim Übergang vom frühpädagogischen in den grundschulischen Bereich. Zwar ist die frühkindliche Förderung durch Bildung bereits im Kinder- und Jugendhilfegesetz 1990 (KJHG) neben anderen sozialpolitischen Aufgaben festgeschrieben, es bedurfte allerdings erst der kritischen öffentlichen Debatte über die Bildungsabstinenz der Frühpädagogik, die vorrangigauf Betreuung, weniger auf Bildung setzte, um dieser recht vagen Forderung in den Ländern die Profilierung und die Implementierung in den Alltag der Kindertageseinrichtungen folgen zu lassen.
Als Ergebnis dieser Bemühungen haben die Länder inzwischen mit deutlichen föderalen Akzenten Rahmenpläne für die Arbeit in der Kindertagesstätte vorgelegt. Nicht alle Länder setzen so deutliche fachliche Schwerpunkte wie Mecklenburg-Vorpommern, und doch ist der Rahmenplan M-V ein unverkennbares Dokument pädagogischer Eigenständigkeit dieses Bildungs- und Erziehungsbereichs: Er ist weder dem Sog der Grundschule erlegen und noch der Beliebigkeit einer intellektuell anspruchslosen Betreuungspädagogik.
Besonderes Augenmerk legen die Herausgeber auf Lesbarkeit, um die Texte nicht nur Fachleuten an die Hand zu geben, sondern gleichermaßen auch Studierenden, Referendaren, Praktikern, interessierten Laien, insbesondere aber dem Personal in den Kindertagesstättendes Landes Mecklenburg-Vorpommern, um ihnen ein Forum für Argumente und Gegenargumente zu erschließen und den Diskurs in den Einrichtungen zu befördern.
Das Wissen um die Bedeutung frühkindlicher Bildung und Erziehung ist - nach einer kurzen Revitalisierung in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts und einer zumeist unter Finanzierungsgesichtspunkten folgenden Stagnation von mehr als drei Jahrzehnten - nun erneut Impulsgeber für pädagogische Reformen beim Übergang vom frühpädagogischen in den grundschulischen Bereich. Zwar ist die frühkindliche Förderung durch Bildung bereits im Kinder- und Jugendhilfegesetz 1990 (KJHG) neben anderen sozialpolitischen Aufgaben festgeschrieben, es bedurfte allerdings erst der kritischen öffentlichen Debatte über die Bildungsabstinenz der Frühpädagogik, die vorrangigauf Betreuung, weniger auf Bildung setzte, um dieser recht vagen Forderung in den Ländern die Profilierung und die Implementierung in den Alltag der Kindertageseinrichtungen folgen zu lassen.
Als Ergebnis dieser Bemühungen haben die Länder inzwischen mit deutlichen föderalen Akzenten Rahmenpläne für die Arbeit in der Kindertagesstätte vorgelegt. Nicht alle Länder setzen so deutliche fachliche Schwerpunkte wie Mecklenburg-Vorpommern, und doch ist der Rahmenplan M-V ein unverkennbares Dokument pädagogischer Eigenständigkeit dieses Bildungs- und Erziehungsbereichs: Er ist weder dem Sog der Grundschule erlegen und noch der Beliebigkeit einer intellektuell anspruchslosen Betreuungspädagogik.
Besonderes Augenmerk legen die Herausgeber auf Lesbarkeit, um die Texte nicht nur Fachleuten an die Hand zu geben, sondern gleichermaßen auch Studierenden, Referendaren, Praktikern, interessierten Laien, insbesondere aber dem Personal in den Kindertagesstättendes Landes Mecklenburg-Vorpommern, um ihnen ein Forum für Argumente und Gegenargumente zu erschließen und den Diskurs in den Einrichtungen zu befördern.