Die im 17. Jahrhundert an Regierung und Verwaltung beteiligten Führungsschichten wiesen sich, dies zeigt die Tübinger Habilitationsschrift, durch einen unterschiedlichen Grad an Professionalität aus. Adlige Ehre und akademische Graduierung ergänzten sich lange Zeit. Weder die weit verbreiteten beamtentheoretischen Schriften noch die normativen Kanzleiordnungen gingen von einem 'Juristenmonopol' aus. Die Verwaltungspraxis in den württembergischen Zentralbehörden bestätigt dagegen den hohen Stellenwert des fachkundigen Juristen. Bereits im Studium sollten aus der Sicht des Landesherrn Anwendungsbezug und Berufsorientierung im Vordergrund stehen. Über die Dissertationen lässt sich das Lehrangebot der Tübinger Juristenfakultät greifen. Die Einbeziehung der Konsiliartätigkeit informiert über die Praxisorientierung der Juristenausbildung. Ein Vergleich mit den juristischen Fakultäten des Alten Reiches ermöglicht die Einordnung des Lehrangebots. Aus der Verwaltungspraxis heraus entstandein propädeutisches Lehrprogramm, das als vernünftige Adaption von traditionalen Bildungsinhalten an moderne Herausforderungen verstanden werden kann. Der Vergleich mit anderen Territorien des Alten Reiches zeigt kaum konfessionelle Unterschiede. Abschließend führen einige Biografien württembergischer Fürstendiener in die Lebenswelten dieser Elite ein.
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