Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz
Die Kultusministerkonferenz hat die Vereinbarung über "Standards für den Mittleren Schulabschluss in den Fächern Deutsch, Mathematik und Erste Fremdsprache" (Beschluss der KMK v. 12.05.1995) weiter entwickelt und darüber hinaus für ausgewählte Schnittstellen der allgemein bildenden Schularten erstmalig bundesweit geltende Bildungsstandards vorgelegt. Die Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss in den Fächern Deutsch, Mathematik und Erste Fremdsprache (Beschluss der KMK v. 04.12.2003) sind zu Beginn des Schuljahres 2004/2005 in den Schulen aller Länder als Grundlagen der fachspezifischen Anforderungen für den Unterricht übernommen worden. Die Bildungsstandards für den Primarbereich (Beschluss der KMK v. 15.10.2004), für den Hauptschulabschluss (Beschluss der KMK v. 15.10.2004) und für die naturwissenschaftlichen Fächer (Beschluss der KMK v. 16.12.2004) werden mit Beginn des Schuljahres 2005/2006 als Grundlagen der fachspezifischen Anforderungen für den Unterricht übernommen.
Die Bildungsstandards liefern für die zentralen Fächer einheitliche Leistungsanforderungen, die für mehr Vergleichbarkeit zwischen den Bundesländern sorgen und langfristig ein gemeinsames Leistungsniveau sichern helfen.
Im Oktober 1997 hat die Kultusministerkonferenz beschlossen, das deutsche Schulsystem im Rahmen wissenschaftlicher Untersuchungen international vergleichen zu lassen (Konstanzer Beschluss). Ziel ist es, gesicherte Befunde über Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler in den zentralen Kompetenzbereichen zu erhalten. Durch die Ergebnisse von TIMSS, PISA und IGLU ist deutlich geworden, dass die in Deutschland vorrangige Inputsteuerung allein nicht zu den erwünschten Ergebnissen im Bildungssystem führt. Die Festlegung und Überprüfung der erwarteten Leistungen müssen hinzukommen. Außerdem zeigen die Ergebnisse skandinavischer und einiger angloamerikanischer Staaten, dass Staaten, in denen eine systematische Rechenschaftslegung über die Ergebnisse erfolgt - sei es durch regelmäßige Schulleistungsstudien, sei es durch zentrale Prüfungen oder durch ein dichtes Netz von Schulevaluationen -, insgesamt höhere Leistungen erreichen. Die Entwicklung und die Sicherung von Qualität, externe und interne Evaluation bedürfen klarer Maßstäbe. Deshalb hat die Kultusministerkonferenz einen besonderen Schwerpunkt ihrer Arbeit auf die Entwicklung und Einführung von bundesweit geltenden Bildungsstandards gelegt.
Die Kultusministerkonferenz hat die Vereinbarung über "Standards für den Mittleren Schulabschluss in den Fächern Deutsch, Mathematik und Erste Fremdsprache" (Beschluss der KMK v. 12.05.1995) weiter entwickelt und darüber hinaus für ausgewählte Schnittstellen der allgemein bildenden Schularten erstmalig bundesweit geltende Bildungsstandards vorgelegt. Die Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss in den Fächern Deutsch, Mathematik und Erste Fremdsprache (Beschluss der KMK v. 04.12.2003) sind zu Beginn des Schuljahres 2004/2005 in den Schulen aller Länder als Grundlagen der fachspezifischen Anforderungen für den Unterricht übernommen worden. Die Bildungsstandards für den Primarbereich (Beschluss der KMK v. 15.10.2004), für den Hauptschulabschluss (Beschluss der KMK v. 15.10.2004) und für die naturwissenschaftlichen Fächer (Beschluss der KMK v. 16.12.2004) werden mit Beginn des Schuljahres 2005/2006 als Grundlagen der fachspezifischen Anforderungen für den Unterricht übernommen.
Die Bildungsstandards liefern für die zentralen Fächer einheitliche Leistungsanforderungen, die für mehr Vergleichbarkeit zwischen den Bundesländern sorgen und langfristig ein gemeinsames Leistungsniveau sichern helfen.
Im Oktober 1997 hat die Kultusministerkonferenz beschlossen, das deutsche Schulsystem im Rahmen wissenschaftlicher Untersuchungen international vergleichen zu lassen (Konstanzer Beschluss). Ziel ist es, gesicherte Befunde über Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler in den zentralen Kompetenzbereichen zu erhalten. Durch die Ergebnisse von TIMSS, PISA und IGLU ist deutlich geworden, dass die in Deutschland vorrangige Inputsteuerung allein nicht zu den erwünschten Ergebnissen im Bildungssystem führt. Die Festlegung und Überprüfung der erwarteten Leistungen müssen hinzukommen. Außerdem zeigen die Ergebnisse skandinavischer und einiger angloamerikanischer Staaten, dass Staaten, in denen eine systematische Rechenschaftslegung über die Ergebnisse erfolgt - sei es durch regelmäßige Schulleistungsstudien, sei es durch zentrale Prüfungen oder durch ein dichtes Netz von Schulevaluationen -, insgesamt höhere Leistungen erreichen. Die Entwicklung und die Sicherung von Qualität, externe und interne Evaluation bedürfen klarer Maßstäbe. Deshalb hat die Kultusministerkonferenz einen besonderen Schwerpunkt ihrer Arbeit auf die Entwicklung und Einführung von bundesweit geltenden Bildungsstandards gelegt.