Das Bundesnachrichtendienst-Gesetz (BNDG) regelt die Aufgaben, Befugnisse und die Kontrolle des Bundesnachrichtendienstes (BND) in Deutschland. Es legt fest, unter welchen Bedingungen der BND Informationen im In- und Ausland beschaffen darf und welche rechtlichen Grenzen dabei einzuhalten sind. Zudem enthält das Gesetz Vorschriften zur parlamentarischen und gerichtlichen Kontrolle, insbesondere durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) und das Unabhängige Gremium. Das BNDG wurde zuletzt im Zuge der Reform der Nachrichtendienstgesetze angepasst, um Datenschutz und Grundrechte stärker zu berücksichtigen.
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