Die große Reform im StiftungsrechtDurch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts ist am 1.7.2023 die größte Reform des Bundesstiftungsrechts in Kraft getreten. Sie wird flankiert durch die Einführung des Stiftungsregisters zum 1.1.2026. Die Neuregelungen ändern das Stiftungsrecht grundlegend. Es wird für rechtsfähige Stiftungen nunmehr abschließend im BGB geregelt; den Landesstiftungsgesetzen verbleibt im Schwerpunkt nur noch die Stiftungsaufsicht.Der neue Bochumer KommentarDer Bochumer Kommentar nimmt das novellierte bundesgesetzliche Stiftungsrecht auf und erläutert es tiefgreifend. Durch sein wissenschaftliches Fundament ist er von Anfang an die erste Adresse bei der praktischen Anwendung des neuen Stiftungsrechts.SchwerpunkteDer Bochumer Kommentar ist auf die sich für die Stiftungspraxis bedeutsamen Fragen der Praxis zu den Neuregelungen ausgerichtet, u.a. zuName, Sitz und Vermögen der Stiftungen,Haftungsregelungen (Grundsätze der Business Judgement Rule auch für wirtschaftliche Fehleinschätzungen; Haftungsbeschränkung in der Satzung),Erleichterungen für spätere, grundlegende Satzungsänderungen Umwandlungsmöglichkeiten von Ewigkeits- in eine Verbrauchsstiftungen,Erweiterte Möglichkeiten für Fusionspartner und Gesamtrechtsnachfolge/ Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen,Verwendung von Umschichtungsgewinnen im Interesse der bestehenden Stiftungen Notmaßnahmen der StiftungsbehördenNeues StiftungsregisterDas Herausgeberteam, Prof. Dr. Bernd Andrick, Prof. Dr. Karlheinz Muscheler und Prof. Dr. Katharina Uffmann, vereint außergewöhnliche Expertise im Stiftungsrecht und leitet das bundesweit anerkannte "Zentrum für Stiftungsrecht" an der Ruhr-Universität Bochum. Die Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis sind bekannt für höchstes stiftungsrechtliches Renommée:Prof. Dr. Bernd Andrick, Ruhr-Universität Bochum, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a.D., Rechtsanwalt Silvia Bartodziej, Ministerialrätin, Berlin Marcus Baumann-Gretza, Justiziar, Paderborn Dr. Stefan Fritz, Rechtsanwalt, Markt Schwaben Dr. Matthias Gantenbrink, Syndikusrechtsanwalt, Bochum Dr. Markus Heuel, Rechtsanwalt; Geschäftsleitung Deutsches Stiftungszentrum, Essen Axel Janitzki, Rechtsanwalt und Notar a.D., Bochum Jost Kausträter, Leitender Ministerialrat, Düsseldorf Dr. Cathrin Krämer, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Berlin Prof. Dr. Burkhard Küstermann, LL.M., Hochschule Bielefeld Dr. Christoph Mecking, Rechtsanwalt und Mediator, Institut für Stiftungsberatung, Berlin Dr. Peter Meinecke, LL.M., LL.M., Unternehmer und Stiftungsberater, Freiburg i.Br. Prof. Dr. Karlheinz Muscheler, Ruhr-Universität Bochum Dr. Markus Schewe, Rechtsanwalt und Notar, Essen Prof. Dr. Martin Schöpflin, LL.M., HR Nord, Hildesheim Prof. Dr. Stefan Stolte, Rechtsanwalt, Geschäftsleitung Deutsches Stiftungszentrum, Essen Dr. Sebastian Trappe, Regierungsrat bei der Finanzverwaltung NRW Prof. Dr. Katharina Uffmann, Ruhr-Universität Bochum Dr. Almuth Werner, Rechtsanwältin, Leipzig Angelo Winkler, Ministerialrat a.D., Berlin