Die Ableitung von Bodenrichtwerten erfolgt anhand der Auswertung der Kaufpreissammlung der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte. Dies ist im Baugesetzbuch geregelt. In sogenannten kaufpreisarmen Lagen, d.h. in Gebieten, in denen selten Grundstücke verkauft werden, ist die Ableitung erschwert. Zu diesen Lagen zählen in erster Linie die innerstädtischen Geschäftslagen. Üblicherweise wird hier die Entwicklung der Bodenrichtwerte in Abhängigkeit zur allgemeinen Marktentwicklung durch die Mitglieder des Gutachterausschusses sachverständig geschätzt. Bei länger anhaltender Kaufpreisarmut besteht die Gefahr, sich Jahr für Jahr weiter von gesicherten Erkenntnissen zu entfernen. Auch die Altstadt von Goslar kann aufgrund mangelnder Kauffälle als kaufpreisarm bezeichnet werden. In dieser Studie werden die Struktur der Bodenrichtwerte überprüft und Anpassungsvorschläge unterbreitet. Dies geschieht anhand der Geschäftsraummieten. Als Grundlage und als Plausibilitätskontrolle dienen die vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte beschlossenen Bodenrichtwertzonen. Die Studie dient als Beispiel, wie auch in anderen Städten mit gleicher Problematik Bodenrichtwerte durch gesicherte Daten abgeleitet werden können und so der Markt nicht an Transparenz verliert.
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