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Bis zum Vierten Finanzmarktförderungsgesetz, in Kraft getreten am 1. Juli 2002, waren die damals noch als "Börsentermingeschäfte" bezeichneten Termingeschäfte als potenziell unvollkommene Verbindlichkeiten im Börsengesetz geregelt. Die nunmehr als "Finanztermingeschäfte" bezeichneten Zeitgeschäfte wurden durch die Novelle in die schadensersatzbewehrten Verhaltenspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes eingebettet. Die Ausarbeitung beschäftigt sich mit beiden Regelungsbereichen, dem (alten) Börsen- und dem (neuen) Finanztermingeschäft. Sie geht weiter der Frage nach, welche Termingeschäftsarten…mehr

Produktbeschreibung
Bis zum Vierten Finanzmarktförderungsgesetz, in Kraft getreten am 1. Juli 2002, waren die damals noch als "Börsentermingeschäfte" bezeichneten Termingeschäfte als potenziell unvollkommene Verbindlichkeiten im Börsengesetz geregelt. Die nunmehr als "Finanztermingeschäfte" bezeichneten Zeitgeschäfte wurden durch die Novelle in die schadensersatzbewehrten Verhaltenspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes eingebettet. Die Ausarbeitung beschäftigt sich mit beiden Regelungsbereichen, dem (alten) Börsen- und dem (neuen) Finanztermingeschäft. Sie geht weiter der Frage nach, welche Termingeschäftsarten auch nach der Terminrechtsreform 2002 als Differenzspiel lediglich unklagbare Forderungen begründen und deshalb weiterhin nach der Dogmatik der (alten) Börsentermingeschäfte zu behandeln sind.
Autorenporträt
Der Autor: Sebastian W. Kind, geboren 1972, studierte im Anschluss an eine Ausbildung zum Bankkaufmann Rechtswissenschaften an der Universität Trier. Er absolvierte den juristischen Vorbereitungsdienst am Oberlandesgericht Düsseldorf und legte 2002 das Zweite juristische Staatsexamen ab. Der Autor ist in Düsseldorf bei einer großen internationalen Anwaltskanzlei tätig.