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Aktiengesellschaften dürfen ihren Aktionären die Einlagen nicht zurückgewähren und, mit Ausnahme der in 71 Abs. 1 AktG genannten Fälle, keine eigenen Aktien erwerben. Ist eine Gesellschaft für die Veröffentlichung eines fehlerhaften Prospekts verantwortlich, scheint das Börsengesetz sie zum Gegenteil verpflichten zu wollen. Denn als Rechtsfolge der Prospekthaftung ist die Übernahme der Wertpapiere gegen Erstattung des Erwerbspreises vorgesehen. Der Autor geht der Frage nach, inwieweit die Regelungsbereiche tatsächlich miteinander kollidieren und wie der Widerspruch zu lösen ist. Zugleich wird…mehr

Produktbeschreibung
Aktiengesellschaften dürfen ihren Aktionären die Einlagen nicht zurückgewähren und, mit Ausnahme der in 71 Abs. 1 AktG genannten Fälle, keine eigenen Aktien erwerben. Ist eine Gesellschaft für die Veröffentlichung eines fehlerhaften Prospekts verantwortlich, scheint das Börsengesetz sie zum Gegenteil verpflichten zu wollen. Denn als Rechtsfolge der Prospekthaftung ist die Übernahme der Wertpapiere gegen Erstattung des Erwerbspreises vorgesehen. Der Autor geht der Frage nach, inwieweit die Regelungsbereiche tatsächlich miteinander kollidieren und wie der Widerspruch zu lösen ist. Zugleich wird erörtert, ob sich die gefundenen Ergebnisse auf ähnliche Probleme, wie z.B. die Haftung bei Verletzung anderer börsenrechtlicher Publizitätspflichten, übertragen lassen.
Autorenporträt
Der Autor: Stefan Gebauer wurde 1967 in Borna bei Leipzig geboren. Er studierte an der Humboldt-Universität zu Berlin und legte 1992 das Referendarexamen und 1995 das Assessorexamen ab. Von 1993 is 1998 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Handels- und Wirtschaftsrecht. Seit 1998 ist er beim Deutschen Aktieninstitut in Frankfurt am Main Referent für Aktien- und Kapitalmarktrecht.