Gegenstand der Untersuchung sind die Informations- und Beratungspflichten von Finanzintermediären gegenüber Kapitalanlegern im Zusammenhang mit der Anlage in börsennotierte Aktien mit einem Schwerpunkt der Darstellung auf der Frankfurter Börse. Der Verfasser wirft die Frage auf, in welchem Umfang Finanzintermediäre beim Effektengeschäft zur Mitteilung segmentbezogener Informationen verpflichtet sind und unterbreitet einen praktikablen Umsetzungsvorschlag. Unter segmentbezogenen Informationen werden dabei Informationen verstanden, die Börsensegmente (insbesondere deren Transparenzanforderungen) und deren jeweiliges Chancen-Risiko-Profil betreffen.