Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: Vollbefriedigend (11 Punkte), Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen dieser Seminararbeit wird herausgearbeitet, inwieweit der These "Bonn ist nicht Weimar" zuzustimmen ist. Es stellen sich folgende Fragen: Hat der Parlamentarische Rat an den richtigen Stellen dazugelernt oder ist eher das Gegenteil der Fall? Ist die Umsetzung gelungen? Dabei wird immer die Sichtweise des Parlamentarischen Rates (1948-1949) und die Rekonstruktion seiner Entscheidungen maßgebend sein.Der Inhalt dieser Arbeit wird nach einer Einführung zum historischen Hintergrund der Vergleich von WRV und GG aus der Sicht des Parlamentarischen Rates sein. Besondere Aufmerksamkeit erhalten bei der Bearbeitung die Institutionen Reichspräsident und Bundespräsident, Reichstag und Bundestag (in Verbindung mit den Regierungen) und die Elemente der direkten Demokratie. Auf die anderen Elemente (Reichsrat und Bundesrat sowie der Schutz der Verfassung) wird in Form einer kurzen Übersicht eingegangen. Zuletzt wird in dieser Seminararbeit anhand der gewonnenen Einblicke erörtert, inwieweit der Versuch, eine Grundlage für einen funktionierenden demokratischen Staat zu schaffen, gelungen ist und in wie weit dabei aus den (vermeintlichen) Schwächen der WRV gelernt wurde.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.