Auf dem Berliner Kongress 1878 wurde der österr.-ungar. Monarchie die Verwaltung Bosnien-Herzegowinas übertragen und somit die 400-jährige türkische Herrschaft über diese beiden Länder beendet. Österreich-Ungarn drängte auf diese Lösung, weil man keinen großen Slawenstaat dulden wollte. Das Ziel Österreich-Ungarns war von Beginn an die Annexion Bosniens und der Herzegowina. Die Verhandlungen über die Annexion waren sehr langwierig und scheiterten am Widerstand der Ungarn aus Furcht vor einem dritten Staat innerhalb der Monarchie. Die Ungarn machten die Annexion von der Erhaltung des dualistischen Systems abhängig. Somit blieb der staatsrechtliche Status Bosnien-Herzegowinas auch nach der Erlassung des Landesstatus ungelöst. Erst nach der Annexion am 5. Oktober 1908 begannen schließlich die Verhandlungen über die Landesverfassung, die über 15 Monate dauerten. Der Verfassungsentwurf wurde ständig von der österreichischen und der ungarischen Regierung verändert und ergänzt, weil dieser nie den Vorstellungen der beiden Regierungen entsprach. Jede Seite versuchte ihre eigenen Interessen durchzusetzen. Auf die Forderungen und Bedürfnisse des bosnisch-herzegowinischen Volkes wurde wenig Rücksicht genommen.