Der praxisbezogene Kommentar erläutert die Vorschriften des Bundespersonalvertretungsgesetzes für die Personalvertretungen im Bundesdienst und in den Ländern. Ergänzend dazu enthält er detaillierte Hinweise auf die vergleichbaren Bestimmungen in allen 16 Landespersonalvertretungsgesetzen. Landesrechtliche Besonderheiten und Abweichungen bei den besonders wichtigen organisations- und beteiligungsrechtlichen Regelungen sind hervorgehoben. Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur sind bis Anfang August 2010 berücksichtigt.
Ein umfangreicher Anhang erläutert:
- die Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz
- die Vorschriften des Deutschen Richtergesetzes über die gemeinsamen Aufgaben von Richterrat und Personalvertretung
- die Vorschriften des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes über die Personalvertretung der Beamten des Bundeseisenbahnvermögens, die der Deutschen Bahn AG zugewiesen sind
- die Vorschriften des Postpersonalrechtsgesetzes über die betriebliche Interessenvertretung der Beschäftigten bei den Postnachfolgeunternehmen Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG und Deutsche Telekom AG
- das Personalvertretungsrecht bei der Bundeswehr mit dem Soldatenbeteiligungsgesetz und dem Kooperationsgesetz der Bundeswehr
- das Zivildienstvertrauensmann-Gesetz
- das Betriebsvertretungsrecht bei den Stationierungsstreitkräften der NATO
- die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuchs
Ein umfangreicher Anhang erläutert:
- die Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz
- die Vorschriften des Deutschen Richtergesetzes über die gemeinsamen Aufgaben von Richterrat und Personalvertretung
- die Vorschriften des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes über die Personalvertretung der Beamten des Bundeseisenbahnvermögens, die der Deutschen Bahn AG zugewiesen sind
- die Vorschriften des Postpersonalrechtsgesetzes über die betriebliche Interessenvertretung der Beschäftigten bei den Postnachfolgeunternehmen Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG und Deutsche Telekom AG
- das Personalvertretungsrecht bei der Bundeswehr mit dem Soldatenbeteiligungsgesetz und dem Kooperationsgesetz der Bundeswehr
- das Zivildienstvertrauensmann-Gesetz
- das Betriebsvertretungsrecht bei den Stationierungsstreitkräften der NATO
- die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuchs