Der Standardkommentar fürs BPersVG mit Verweisen auf die Länder jetzt in aktueller Fassung. Zu allen Streifragen im Personalvertretungsrecht liefert das Werk tadellose Information. Es erläutert die Vorschriften des Bundespersonalvertretungsgesetzes für die Personalvertretungen im Bundesdienst und in den Ländern. Ergänzt werden sie durch detaillierte Hinweise und Übersichten zu vergleichbaren Bestimmungen in allen 16 Landespersonalvertretungsgesetzen. Landesrechtliche Besonderheiten und Abweichungen bei den organisation- und beteiligungsrechtlichen Regelungen sind besonders hervorgehoben. Die Neuauflage bringt Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur auf den Stand von Mai 2015.
Ein umfangreicher Anhang erläutert
die Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz
die Vorschriften des Deutschen Richtergesetzes über die gemeinsamen Aufgaben von Richterrat und Personalvertretung
die Vorschriften des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes über die Personalvertretung der Beamtendes Bundeseisenbahnvermögens, die der Deutschen Bahn AG zugewiesen sind
die Vorschriften des Postpersonalrechtsgesetzes über die betriebliche Interessenvertretung der Beschäftigten bei den Postnachfolgeunternehmen Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG und Deutsche Telekom AG
das Personalvertretungsrecht bei der Bundeswehr mit dem Soldatenbeteiligungsgesetz und dem Kooperationsgesetz der Bundeswehr
das Betriebsvertretungsrecht bei den Stationierungsstreitkräften der NATO
Ein umfangreicher Anhang erläutert
die Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz
die Vorschriften des Deutschen Richtergesetzes über die gemeinsamen Aufgaben von Richterrat und Personalvertretung
die Vorschriften des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes über die Personalvertretung der Beamtendes Bundeseisenbahnvermögens, die der Deutschen Bahn AG zugewiesen sind
die Vorschriften des Postpersonalrechtsgesetzes über die betriebliche Interessenvertretung der Beschäftigten bei den Postnachfolgeunternehmen Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG und Deutsche Telekom AG
das Personalvertretungsrecht bei der Bundeswehr mit dem Soldatenbeteiligungsgesetz und dem Kooperationsgesetz der Bundeswehr
das Betriebsvertretungsrecht bei den Stationierungsstreitkräften der NATO