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Als Arbeitnehmervertreter hat sich der Betriebsrat für die Belange der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber einzusetzen. Dazu kann er nach Paragraph 39 Abs. 1 Satz 1 BetrVG Sprechstunden einrichten, in denen er den Mitarbeitern mit Auskünften und Beratung zur Seite stehen kann. Betriebsräte erfahren aus diesem Buch, welche Aspekte dabei beachtet werden sollten. Zahlreiche Arbeitshilfen zeigen, wie man das Gelesene in den betrieblichen Alltag umsetzt. Die Kernfragen: -Was ist beim Einrichten und Durchführen von Sprechstunden zu beachten? -Welche Vor- und Nachteile bringen Sprechstunden mit…mehr

Produktbeschreibung
Als Arbeitnehmervertreter hat sich der Betriebsrat für die Belange der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber einzusetzen. Dazu kann er nach Paragraph 39 Abs. 1 Satz 1 BetrVG Sprechstunden einrichten, in denen er den Mitarbeitern mit Auskünften und Beratung zur Seite stehen kann. Betriebsräte erfahren aus diesem Buch, welche Aspekte dabei beachtet werden sollten. Zahlreiche Arbeitshilfen zeigen, wie man das Gelesene in den betrieblichen Alltag umsetzt. Die Kernfragen:
-Was ist beim Einrichten und Durchführen von Sprechstunden zu beachten?
-Welche Vor- und Nachteile bringen Sprechstunden mit sich?
-Welche Anforderungen soll der Berater erfüllen können?
-Wer kann an den Gesprächen teilnehmen?
-Wann darf ein Arbeitnehmer den Betriebsrat ansprechen?
-Wie bereitet sich der Betriebsrat am besten auf Gespräche mit Arbeitnehmern vor?
-Wie kann der Betriebsrat eine gute Öffentlichkeitsarbeit machen?
-Welche Rahmenbedingungen gelten für die Beratung?
-Was tun, wenn der Arbeitgeber beim Aufsuchen der Sprechstunde die Entgeltfortzahlung verweigert?
-Kann der Betriebsrat für die Arbeitnehmerberatung freigestellt werden?
Autorenporträt
Gisela Graz, Rechtsanwältin, ist seit Jahren als freie Autorin vor allem auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und angrenzender Bereiche des Sozialversicherungsrechts tätig. Langjährige Autorentätigkeit für juristische Fachverlage, insbesondere auf den Gebieten des Sozialversicherungsrechts der einzelnen europäischen Mitgliedsstaaten, der Betriebsratspraxis (insbesondere die Erstellung von Betriebsvereinbarungen) und des Europarechts.