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Die überarbeitete 8. Auflage des Kommentars richtet sich an alle Institutionen und Personen, die mit dem Brand- und Katastrophenschutzgesetz Rheinland-Pfalz arbeiten. Übersichtlich in der Darstellung und mit einem ausführlichen Stichwortverzeichnis ausgestattet, dient er als Leitfaden und Nachschlagewerk.
Die Feuerwehren sind das Kernstück der zivilen, nicht polizeilichen Gefahrenabwehr und spielen eine herausragende Rolle bei der Wahrung der öffentlichen Sicherheit. Ihnen kommt aber auch eine besondere gesellschaftspolitische Bedeutung zu. In Rheinland-Pfalz gibt es rund 2.400 örtliche
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Produktbeschreibung
Die überarbeitete 8. Auflage des Kommentars richtet sich an alle Institutionen und Personen, die mit dem Brand- und Katastrophenschutzgesetz Rheinland-Pfalz arbeiten. Übersichtlich in der Darstellung und mit einem ausführlichen Stichwortverzeichnis ausgestattet, dient er als Leitfaden und Nachschlagewerk.

Die Feuerwehren sind das Kernstück der zivilen, nicht polizeilichen Gefahrenabwehr und spielen eine herausragende Rolle bei der Wahrung der öffentlichen Sicherheit. Ihnen kommt aber auch eine besondere gesellschaftspolitische Bedeutung zu. In Rheinland-Pfalz gibt es rund 2.400 örtliche Feuerwehreinheiten, in denen etwa 60.000 Feuerwehrangehörige freiwillig ehrenamtlich aktiv sind.

In der 8. Auflage des Praxiskommentars werden die vielfältigen Aspekte des Feuerwehrrechts umfassend dargestellt. Neben einer ausführlichen und kompetenten Erläuterung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes enthält der Kommentar wichtige Verordnungen wie die Landesverordnung über den Landesbeirat für Brandschutz, Allgemeine Hilfe und Katastrophenschutz, die Zweite Landesverordnung zur Durchführung des Landesgesetzes über den Brandschutz und die Technische Hilfe, die Feuerwehrverordnung sowie die Werkfeuerwehrverordnung. Ein ausführliches Stichwortverzeichnis erhöht den Praxiswert.
Autorenporträt
Der Autor Detlef Stollenwerk ist stellvertretender Leiter des Ordnungsamtes der Verbandsgemeinde Pellenz (Landkreis Mayen-Koblenz) und verfügt über eine langjährige kommunale Praxis auf dem Gebiet des Feuerwehrrechts. Er ist zudem Verfasser zahlreicher Aufsätze zum allgemeinen und besonderen Gefahrenabwehrrecht.