Braucht das Gesundheitswesen ein eigenes Regulierungsrecht?
Beiträge zum Symposium des Instituts für europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht, 12.-13. September 2011, Universität Frankfurt am Main Herausgegeben:Wallrabenstein, Astrid
Braucht das Gesundheitswesen ein eigenes Regulierungsrecht?
Beiträge zum Symposium des Instituts für europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht, 12.-13. September 2011, Universität Frankfurt am Main Herausgegeben:Wallrabenstein, Astrid
Regulierung im Gesundheitswesen ist einerseits spezifisch, andererseits werden zunehmend Regulierungsansätze aus anderen Sektoren übernommen. Dies wirft grundsätzliche rechtswissenschaftliche Fragestellungen auf: Was sind die Besonderheiten des Gesundheitssektors? Dürfen allgemeine Regulierungsformen auf den Gesundheitssektor übertragen werden? Wie beeinflusst die europäische Gesetzgebung diese Entwicklungen? Der Band enthält Beiträge von ausgewiesenen Expertinnen und Experten des Gesundheitsrechts, die sich anhand aktueller Fragen aus den Bereichen Bedarfsplanung, Arzneimittelregulierung,…mehr
Regulierung im Gesundheitswesen ist einerseits spezifisch, andererseits werden zunehmend Regulierungsansätze aus anderen Sektoren übernommen. Dies wirft grundsätzliche rechtswissenschaftliche Fragestellungen auf: Was sind die Besonderheiten des Gesundheitssektors? Dürfen allgemeine Regulierungsformen auf den Gesundheitssektor übertragen werden? Wie beeinflusst die europäische Gesetzgebung diese Entwicklungen? Der Band enthält Beiträge von ausgewiesenen Expertinnen und Experten des Gesundheitsrechts, die sich anhand aktueller Fragen aus den Bereichen Bedarfsplanung, Arzneimittelregulierung, Wettbewerbsrecht sowie der EU-Patientenrichtlinie mit den Möglichkeiten rechtlicher Regulierung im Gesundheitswesen befassen. Dabei wird auch die neuste Gesetzgebung, insbesondere das Versorgungsstrukturgesetz, erörtert.
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Schriften zur Gesundheitspolitik und zum Gesundheitsrecht 16
Astrid Wallrabenstein ist seit 2010 Professorin für öffentliches Recht und Direktorin des Instituts für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht an der Universität Frankfurt am Main. Sie promovierte und habilitierte in Gießen und war Professorin an der Universität Bielefeld.
Inhaltsangabe
Inhalt: Astrid Wallrabenstein: Einleitung - Margarete Schuler-Harms: Braucht das Gesundheitswesen ein eigenes Regulierungsrecht? - Claudio Franzius: Bedarfsplanung als spezifisches Regulierungsrecht - Barbara Berner: Kommentar - Bedarfsplanung als spezifisches Regulierungsrecht - Ulrich Wenner: Kommentar - Bedarfsplanung als spezifisches Regulierungsrecht - Peter Axer: Arzneimittelregulierung als spezifische Regulierungsform - Ulrich Vorderwülbecke: Kommentar - Arzneimittelregulierung als spezifische Regulierungsform - Wulf Henning-Roth: Das GWB als Regulierungsrecht - geeignet für das Gesundheitswesen? - Karl-Heinz Mühlhausen: Kommentar - Das GWB als Regulierungsrecht - geeignet für das Gesundheitswesen? - Stephan Rixen: Die Patientenrechte-Richtlinie als «Dienstleistungsrichtlinie des Gesundheitswesens»? - Frank Schreiber: Kommentar - Die Patientenrechte-Richtlinie als «Dienstleistungsrichtlinie des Gesundheitswesens»?
Inhalt: Astrid Wallrabenstein: Einleitung - Margarete Schuler-Harms: Braucht das Gesundheitswesen ein eigenes Regulierungsrecht? - Claudio Franzius: Bedarfsplanung als spezifisches Regulierungsrecht - Barbara Berner: Kommentar - Bedarfsplanung als spezifisches Regulierungsrecht - Ulrich Wenner: Kommentar - Bedarfsplanung als spezifisches Regulierungsrecht - Peter Axer: Arzneimittelregulierung als spezifische Regulierungsform - Ulrich Vorderwülbecke: Kommentar - Arzneimittelregulierung als spezifische Regulierungsform - Wulf Henning-Roth: Das GWB als Regulierungsrecht - geeignet für das Gesundheitswesen? - Karl-Heinz Mühlhausen: Kommentar - Das GWB als Regulierungsrecht - geeignet für das Gesundheitswesen? - Stephan Rixen: Die Patientenrechte-Richtlinie als «Dienstleistungsrichtlinie des Gesundheitswesens»? - Frank Schreiber: Kommentar - Die Patientenrechte-Richtlinie als «Dienstleistungsrichtlinie des Gesundheitswesens»?
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