Das Bremische Beamtengesetz regelt die Rechte und Pflichten der Beamtinnen und Beamten im Bundesland Bremen. Es legt fest, unter welchen Bedingungen jemand als Beamtin oder Beamter eingestellt werden kann, welche Aufgaben und Befugnisse Beamtinnen und Beamte haben und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind.Das Gesetz regelt beispielsweise die Einstellungsvoraussetzungen, die Besoldung und die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten. Es definiert auch die Disziplinarmaßnahmen und die Rechte und Pflichten der Beamtinnen und Beamten im Dienstverhältnis, einschließlich der Regelungen zum Dienstrecht, zur Arbeitszeit und zum Urlaub.