Das Bremische Polizeigesetz regelt die polizeilichen Befugnisse und Aufgaben der Polizei im Bundesland Bremen. Es dient der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und soll die Bürgerinnen und Bürger vor Gefahren und Kriminalität schützen.Das Gesetz legt die Zuständigkeiten der Polizei fest und definiert die polizeilichen Maßnahmen, die zur Gefahrenabwehr eingesetzt werden dürfen. Dazu gehören beispielsweise die Identitätsfeststellung und die Durchsuchung von Personen und Sachen.