Das Bremische Verwaltungsverfahrensgesetz (BremVwVfG) regelt das Verfahren der Verwaltung im Bundesland Bremen. Es gilt für alle Verwaltungsbehörden und regelt die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Bürgern.Das Gesetz definiert die Begriffe der Verwaltung, der Verwaltungsakte und des Verwaltungsverfahrens. Es legt fest, welche Verfahrensschritte zu beachten sind, wenn eine Behörde einen Verwaltungsakt erlässt oder ein Verwaltungsverfahren durchführt. Es regelt auch das Recht auf Akteneinsicht und das Anhörungsrecht der Bürgerinnen und Bürger.