Der Brexit ist seit 2020 vollzogen, seine Auswirkungen sind aber nach wie vor spürbar. Sie reichen bis in das Mark der britischen Verfassung und nähren unter anderem den Diskurs über eine normative Selbstbindung des britischen Parlaments, die als funktionales Äquivalent zum deutschen Verfassungsvorrang angesehen werden kann. Nicole Hövelmeyer bereitet diese bereits seit Jahrzehnten geführte Verfassungsdiskussion auf und zeigt, dass die festgestellte theoretische sowie praktische Öffnung für eine solche Selbstbindung nicht zwingend durch den Brexit rückgängig gemacht wurde. Zugleich soll mit der Betrachtung zentraler Instrumente und Rechtsinstitute der britischen Verfassungsordnung ein Beitrag zum grundsätzlichen Verständnis des Konzepts der Verfassung geleistet werden.