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In der juristischen Literatur des 12. und 13. Jahrhunderts trifft man auf "Brocardica", also Argumente oder Regeln, die auf der Grundlage des römischen und kanonischen Rechts entwickelt werden. Typischerweise wird ein solches Argument in einem Obersatz formuliert und mit Stellen aus den Rechtsbüchern belegt. Häufig schließt dann die genau gegenteilige Aussage mit einem "Contra" und anderen Belegstellen an. Brocardcra finden sich nicht nur als Glossen zu den Rechtsbüchern, sondern wurden schon bald als selbständige, mehr oder minder umfangreiche Sammlungen verfaßt. Eine der frühesten wird hier…mehr

Produktbeschreibung
In der juristischen Literatur des 12. und 13. Jahrhunderts trifft man auf "Brocardica", also Argumente oder Regeln, die auf der Grundlage des römischen und kanonischen Rechts entwickelt werden. Typischerweise wird ein solches Argument in einem Obersatz formuliert und mit Stellen aus den Rechtsbüchern belegt. Häufig schließt dann die genau gegenteilige Aussage mit einem "Contra" und anderen Belegstellen an. Brocardcra finden sich nicht nur als Glossen zu den Rechtsbüchern, sondern wurden schon bald als selbständige, mehr oder minder umfangreiche Sammlungen verfaßt. Eine der frühesten wird hier in einer kritischen (Teil-)- Ausgabe erstmals vorgelegt.
Es handelt sich um eine hauptsächlich in England verbreitete Sammlung von rund 160 Argumenten, die ausschließlich mit Stellen aus dem römischen Recht untermauert werden. Außerdem werden die angeführten Quellenstellen im Wortlaut mitgeteilt - ein Umstand, der nur noch zwei weitere und überdies isolierte Handschriften kennzeichnet.
Die Entwicklung der Brocardica-Literatur fand ihren Abschluß zu Beginn des 13. Jahrhunderts mit Azo. Die hier vorgelegte Sammlung steht außerhalb der Entwicklungslinie, die sich im direkten Einflußbereich der Bologneser Rechtsschule von den Anfängen bis hin zu Azo verfolgen läßt. Sie bildet damit einen weiteren Beleg für die eigenständige Entwicklung, welche die Wissenschaft vom römischen Recht im anglo-normannischen Raum genommen hat. Die Entstehung dieses anonymen Werkes läßt sich auf die Zeit um 1160 bis 1180 datieren.