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Der ABGB-Praxiskommentar, der von Univ.-Prof. Dr. Michael Schwimann begründet wurde und von Senatspräsident des OGH Univ.-Prof. Dr. Georg E. Kodek herausgegeben wird, hat sich in 4 Auflagen zum Großkommentar entwickelt und als eines der führenden Standardwerke zum ABGB etabliert, was sich auch in der laufenden Zitierung durch den OGH widerspiegelt.
Um die Materie Bauträgervertragsrecht einer breiteren Zielgruppe zugänglich zu machen, wird zu diesem Gesetz ein BTVG-Sonderband herausgegeben.
Prof. Kodek und das renommierte Autor:innenteam aus Praxis und Lehre bürgen auch in diesem Sonderband für die hohe Qualität der Kommentierung.
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Produktbeschreibung
Der ABGB-Praxiskommentar, der von Univ.-Prof. Dr. Michael Schwimann begründet wurde und von Senatspräsident des OGH Univ.-Prof. Dr. Georg E. Kodek herausgegeben wird, hat sich in 4 Auflagen zum Großkommentar entwickelt und als eines der führenden Standardwerke zum ABGB etabliert, was sich auch in der laufenden Zitierung durch den OGH widerspiegelt.

Um die Materie Bauträgervertragsrecht einer breiteren Zielgruppe zugänglich zu machen, wird zu diesem Gesetz ein BTVG-Sonderband herausgegeben.

Prof. Kodek und das renommierte Autor:innenteam aus Praxis und Lehre bürgen auch in diesem Sonderband für die hohe Qualität der Kommentierung.
Autorenporträt
Der Herausgeber:

Univ.-Prof. Dr. Georg Kodek ist Hofrat des Obersten Gerichtshofs in Wien und Vorstand des Instituts für Zivil- und Zivilverfahrensrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er war viele Jahre Sachverständiger des Europarats für Zivilverfahrensrecht und ist Verfasser und Herausgeber zahlreicher Veröffentlichungen zum Zivil- und Zivilverfahrensrecht.

Die Autoren:

Dr. Christian Prader ist Rechtsanwalt in Innsbruck und Autor zahlreicher Fachpublikationen, ua zum MRG, WEG und WGG/BTVG sowie leitender Redakteur bei der Fachzeitschrift immolex und Mitherausgeber der ImmoZak.

Ao. Univ.-Prof. Dr. Raimund Pittl lehrt am Institut für Zivilrecht der Universität Innsbruck. Zahlreiche Publikationen zum Bürgerlichen Recht sowie zum Wohn- und Immobilienrecht.