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Mit dem TaschenGuide "Buchführung Trainer" lernen Sie:
- die doppelte Buchführung und die EÜ-Rechnung zu beherrschen
- die täglichen Buchungen zu erledigen
- das Geschäftsjahr abzuschließen.
Die CD-ROM bietet Ihnen:
- Multiole-Choice-Tests zur Wissensüberprüfung und -vertiefung,
- Lexware buchhalter und Lexware kassenbuch (Demoversionen),- WRS CompuCheck Buchführung, ein interaktives Lernprogramm (Auszug).
Schlagzeile:
Buchführung lernen - ganz einfach
Langtext:
INHALTE
- Sie lernen die doppelte Buchführung und die EÜ-Rechnung zu beherrschen,
- die täglichen
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Produktbeschreibung
Mit dem TaschenGuide "Buchführung Trainer" lernen Sie:

- die doppelte Buchführung und die EÜ-Rechnung zu beherrschen

- die täglichen Buchungen zu erledigen

- das Geschäftsjahr abzuschließen.

Die CD-ROM bietet Ihnen:

- Multiole-Choice-Tests zur Wissensüberprüfung und -vertiefung,

- Lexware buchhalter und Lexware kassenbuch (Demoversionen),- WRS CompuCheck Buchführung, ein interaktives Lernprogramm (Auszug).
Schlagzeile:
Buchführung lernen - ganz einfach

Langtext:
INHALTE
- Sie lernen die doppelte Buchführung und die EÜ-Rechnung zu beherrschen,
- die täglichen Buchungen zu erledigen
- und das Geschäftsjahr abzuschließen.

AUF DER CD-ROM
- Multiple-Choice-Tests zur Wissensüberprüfung
- Mit Demoversionen des Lexware buchalters und des Lexware kassenbuchs
- Mit Auszügen aus WRS CompuCheck Buchführung
- Mit interaktiver e-learning-Software

Infotext:
Betriebssysteme: Windows® 98/ME/2000/XP oder höher Pentium-Prozessor oder Äquivalent ab 400 MHz, 64 MB RAM, CD-ROM-Laufwerk, VGA-Grafikkarte, 100 MB freier Festplattenspeicher (je nach Umfang/Art der Installation)

Inhaltsverzeichnis:
DAS IST IHR NUTZEN

DIE BUCHFÜHRUNG BEGINNEN
- Die richtige Art der Gewinnermittlung finden
- Die Besonderheiten der Bilanzierung kennen
- Die Besonderheiten der EinnahmeÜberschussrechnung kennen
- Die Kontenarten richtig zuordnen

DIE DOPPELTE BUCHFÜHRUNG BEHERRSCHEN
- Buchungssätze erstellen
- Den richtigen Kontenrahmen finden
- Eröffnungsbuchungen zu Beginn des Geschäftsjahres
- Geschäftsvorfälle richtig buchen
- Das Geschäftsjahr abschließen
- Wie haben sich die Geschäfte entwickelt?
- Die richtige Art der Gewinnermittlung finden

DIE TÄGLICHEN BUCHUNGEN
- Debitoren und Kreditoren buchen
- Buchen mit Umsatzsteuer und Vorsteuer
- Buchen verschiedener Geschäftsvorfälle

DAS GESCHÄFTSJAHR RICHTIG ABSCHLIEßEN
- Anlagevermögen bewerten
- Umlaufvermögen bewerten
- Schulden bewerten
- Einnahmen abgrenzen
- Ausgaben abgrenzen

STICHWORTVERZEICHNIS

Leseprobe:
Aus dem Kapitel "Die Buchführung beginnen" S. 8-10:
DARUM GEHT ES IN DER PRAXIS:
Wie fange ich überhaupt an? Kann ich einfach loslegen? Was muss ich vorher wissen oder klären? Diesen Fragen widmen sich die folgenden Übungen.
Selbstständige und Unternehmen müssen eine Gewinner-mittlung erstellen, eine Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und -ausgaben. Unternehmensform, Umsatz und Gewinn bestimmen, welche der beiden Gewinnermittlungsarten - Einnahme-Überschussrechnung oder Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung - vom Unternehmen verlangt wird.
Bevor die Frage der Gewinnermittlungsart nicht geklärt ist, können Sie nicht mit Ihrer Buchführung beginnen! Möchten Sie Ihre Gewinnermittlung mithilfe eines Buchführungsprogramms erstellen, müssen Sie bereits in den Firmenstammdaten die Gewinnermittlungsart eingeben. Eine Korrektur der Stammdaten ist nicht möglich, Sie müssen eine neue Firma anlegen, wenn Sie die Gewinnermittlungsart später ändern möchten.
Also: Steigen Sie ein in die Buchführung, indem Sie mit den folgenden Übungen Sicherheit darüber gewinnen, welche Gewinnermittlungsart in welchen Unternehmen verlangt wird, was Sie bei der jeweiligen Gewinnermittlungsart beachten müssen und wie Sie die verschiedenen Kontenarten zuordnen. So ersparen Sie sich in der Praxis viel unnötigen Aufwand.
DIE RICHTIGE ART DER GEWINNERMITTLUNG FINDEN
ÜBUNG 1: SIND SIE ZUR DOPPELTEN BUCHFÜHRUNG VERPFLICHTET?
Kreuzen Sie bitte an, in welchen Fällen Sie für Ihr Unternehmen eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung (G+V) erstellen müssen.
- Ihr Unternehmen ist eine Kapitalgesellschaft (GmbH, AG).
- Ihr Unternehmen ist keine Kapitalgesellschaft und der Gewinn liegt über 30.000 € im Jahr.
- Ihr Unternehmen ist im Handelsregister eingetragen.
- Ihr Unternehmen ist nicht im Handelsregister eingetragen. Der Umsatz liegt bei 500.000 € und der Gewinn bei 20.000 € im Jahr.
- Sie sind freiberuflich tätig und Ihr Umsatz liegt über 500.000 € im Jahr.
- Ihr Unternehmen ist keine Kapitalgesellschaft und auch nicht im Handelsregister eingetragen. Ihr Umsatz liegt unter 500.000 € im Jahr.

LÖSUNGSTIPP
Die Buchführungspflicht nach Steuerrecht ist in § 141 AO geregelt, diejenige nach Handelsrecht in § 238 HGB.
Lösung 1
Richtig sind die Antworten 1, 2, 3 und 4.
Bilanzierungs und Buchführungspflicht besteht für folgende Unternehmen:
- alle Kapitalgesellschaften und im Handelsregister eingetragene Unternehmen, unabhängig von Umsatz und Gewinn;
- alle anderen Unternehmen und Vereine, deren Umsatz über 500.000 Euro oder der Gewinn über 30.000 Euro liegt, außer Freiberufler.
- land und forstwirtschaftliche Betriebe, deren Gewinn über 30.000 € liegt oder deren Wirtschaftswert der selbst bewirtschafteten Flächen unter 25.000 € liegt.

Jeder kann freiwillig Bücher führen.

Praxistipp
Ist für Ihr Unternehmen die Buchführungspflicht weggefallen oder haben Sie bisher freiwillig Bücher geführt, können Sie zu Beginn des nächsten Geschäftsjahres mit der Einnahme Überschussrechnung beginnen. Sie sind dann allerdings an diese Wahl drei Jahre gebunden.
Autorenporträt
Iris Thomsen ist Betriebswirtin mit jahrelanger Erfahrung in Steuerberaterkanzleien und Industriebetrieben. Seit mehreren Jahren ist sie Referentin für Buchführung und Steuerrecht sowie Fachautorin zahlreicher Publikationen der Haufe Mediengruppe.